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Totalrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern
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Bereits im Juni 2012 war eine Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Bern geplant, die aber zugunsten einer Totalrevision aufgeschoben wurde.
Im Dezember 2016 endete die Vernehmlassung zu dieser Totalrevision, und grundrechte.ch hat eine Vernehmlassungsantwort mit kritischen Bemerkungen eingereicht.
Konkret bemängelt grundrechte.ch die Kostenüberwälzung an Organisatoren von «Veranstaltungen», sprich Demonstrationen, weil dadurch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ausgehöhlt wird, die Ziele und Grundsätze polizeilichen Handelns, weil sie über das «Störerprinzip» hinausgehen, Wegweisungen und Fernhaltungen, weil sie unverhältnismässig sind und der Rechtsprechung entgegenstehen, den Sicherheitsgewahrsam, weil er konventionswidrig ist, Observationen, vor allem mit technischen Geräten (IMSI-Catchern) weil sie unverhältnismässig sind, sowie die Videoüberwachung, weil sie nachweislich nichts nützt.