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Unterschriftensammler in Bern verhaftet

15. August 2011

Am 12. August 2011 wurde der GSoA, den jungen Grünen und der JA! das Unterschriftensammeln an einem Strassenmusikfestivals in Bern verboten und ein Aktivist von der Polizei zur Kontrolle abgeführt. Während die betroffenen politischen Parteien von einem Skandal sprechen, begründet die Polizei den Einsatz mit einem Sicherheitsproblem.

Während des Strassenmusikfestivals Buskers sammelten die GSoA, die Jungen Grünen und die Junge Alternative JA! beim Eingang zur Münstergasse Unterschriften für diverse Initiativen. Zu diesem Zweck wurde vorgängig eine Bewilligung eingeholt. Kurz vor 20 Uhr wurden die Sammler von der Polizei dazu aufgefordert, die Sammelaktion sofort abzubrechen, so Stefan Dietiker, Sekretär der GSoA. Die Aufforderung sei durch eine handschriftliche Verfügung auf einem Couvert aus dem Altpapier unterstrichen worden.



Weil ein GSoA-Aktivist anschliessend alleine mit einem Klemmbrett immer noch am gleichen Standort weitersammelte, wurde dieser für eine Personenkontrolle abgeführt und erhielt eine Verfügung, teilt die Polizei mit. Auch Stefan Dietiker, Sekretär der GSoA, welcher den Aktivist auf den Polizeiposten begleitete erhielt laut seiner Aussage die selbe Verfügung. «Auf dem Polizeiposten wurden wir nie darüber informiert, wieso der Aktivist verhaftet wurde, zudem mussten wir uns beide nackt ausziehen, auch die Begründung hierfür blieb aus».

Empörung über das Vorgehen

Wie die GSoA, die Jungen Grünen und die JA! in einer Mitteilung schreiben, sind sie empört über die massive Missachtung der politischen Rechte und das unverhältnismässige Vorgehen der Polizei. «Das Buskers befindet sich auf städtischem, öffentlichem Grund, darum muss das Sammeln von Unterschriften auch am Buskers erlaubt sein.»

Antrag auf Prüfung durch Oberaufsichtskommission des Grossen Rates

Die Jungen Grünen Bern, die GSoA und grundrechte.ch beantragen gemeinsam in einem Schreiben an die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates des Kantons Bern, dass letztere Ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber dem Handeln der Berner Kantonspolizei wahrnimmt, die Angelegenheit eingehend prüft und entsprechende Richtlinien und Enpfehlungen verabschiedet. Insbesondere soll der Rechtsprechung des Bundesgerichts, welches das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum ausdrücklich als zulässig erklärt, Nachachtung verschafft werden.



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zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2012