Widerrechtliche Observation politischer Organisationen und Verharmlosung rechter Gewalt

23. Mai 2019

Anfang Mai präsentierte der Nachrichtendienst des Bundes seinen aktuellen Sicherheitsbericht nach dem neuen Nachrichtendienstgesetz. Wir, als von Überwachung betroffene Organisationen und Einzelpersonen, nehmen dies zum Anlass, über die aktuellen Fichierungen zu sprechen.

Im Juni 2017 wurde bekannt, dass der Basler Staatsschutz Veranstaltungen im Rahmen des Ständeratswahlkampfs 2015 überwachte. In der Folge begannen Parteien, Organisationen und Privatpersonen ihre Fichen anzufordern.

Widerrechtliche Observation politischer Organisationen

Stossend ist besonders, dass sich der Nachrichtendienst nicht an seiner Gesetzesgrundlage orientiert. Den Parteien AL Bern, der Juso Bern und der Basler Kantonalpartei BastA! liegen vom NDG widerrechtlich erstellte Dokumente vor, die ihre Fichierung belegen, obwohl die politische Betätigung und «die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz» in Artikel 5 Abs. 5 NDG explizit von Überwachung ausgeschlossen sind. Zudem bleibt ihnen ein Teil der über sie gesammelten Daten vorenthalten. Ein anderer Teil zeigt, dass Daten fehlerhaft angelegt bzw. falsch recherchiert wurden.

Der Staat im Staate als Bedrohung

Immer wieder zeigt sich, dass sich Geheimdienste verselbstständigen. Freiheitliche Grundrechte werden den Bürgerinnen und Bürgern entzogen, um Überwachungsmöglichkeiten auszuweiten. Der gläserne Bürger ist bereits Realität. Doch die Überwachung von Parteien und der Ausbau der Eingriffe in die Privatsphäre schaffen keine Sicherheit. Das zeigte sich vor allem am Beispiel deutscher Geheimdienste im Fall des NSU-Terrors (Nationalsozialistischer Untergrund). Der Verfassungsschutz agierte als Mittäter und verhinderte die lückenlose Aufklärung aktiv.

Verharmlosung rechter Gewalt

Auch im aktuellen Bericht wird die Bedrohungslage durch faschistischen Terrorismus kaum thematisiert. Zwar anerkennen Bundesrat und NDB, dass die rechtsradikale Szene “grössere Mengen funktionstüchtiger Waffen“ besitzt und Kampfsportarten trainiert, sie negieren aber die Motivation dieser Vorbereitungsmassnahmen.

Fazit

Unsere Beispiele zeigen, dass die Aktivitäten des Nachrichtendienstes höchst problematisch sind. Willkürliche und fehlerhafte Speicherung von Informationen sind an der Tagesordnung. Die Wahrung demokratischer Grundrechte, wie die Mobilisierung zu Demonstrationen wird kurdischen Gruppen als Terrorpotenzial ausgelegt. Die Beschaffung der Daten erfolgt unter rechtlich höchst problematischen Bedingungen, obwohl die Rechtslage ständig zu Gunsten der Geheimdienste ausgedehnt wird und die reale Bekämpfung staats- und menschenfeindlicher Gruppierungen, die bspw. über ein Versiegen von Finanzströmen oder ein Exportverbot von Rüstungsgütern erzielt werden könnte, bleiben Leerstellen.

Wir fordern die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) auf, eine sofortige und umfassende Untersuchung zu starten und der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten.

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