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Bern, den 19. August 2008

Medienmitteilung

Aufruf zu Einsichtsgesuchen in Staatsschutzakten

grundrechte.ch ruft dazu auf, rasch beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ein Ficheneinsichts-Gesuch einzureichen. Es ist enorm wichtig, dass jetzt, wo einige konkrete Fälle von rechtswidriger Fichierung bekannt geworden sind (u. a. Parlamentarier in Basel, Artikel in der Wochenteitung WOZ, Teilnehmer an der Anti-WEF-Kundgebung in Landquart, Bewilligungsinhaber einer Demo in Zürich), möglichst viele Einsichtsgesuche gestellt werden. grundrechte.ch stellt für solche Gesuche spezifische Musterbriefe und einige Tipps und Hinweise zur Verfügung.

Der Inlandgeheimdienst DAP (Dienst für Analyse und Prävention) speichert seine Daten in der Datenbank ISIS. Art. 18 des Staatsschutzgesetzes (BWIS) schliesst das Recht auf Einsicht ins ISIS grundsätzlich aus. Gemäss Gesetzt kann nur eine Überprüfung durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verlangt werden, der einem daraufhin in einer stets gleichlautenden Antwort mitteilt, dass in Bezug auf die gesuchstellende Person entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet würden oder dass er bei Vorhandensein allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Behebung an das Bundesamt gerichtet habe. Art. 18 Abs. 3 BWIS sieht vor, dass der EDÖB ausnahmsweise in angemessener Weise Auskunft erteilen kann, wenn damit keine Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit verbunden ist und

wenn der gesuchstellenden Person sonst ein erheblicher, nicht wieder gut zu machender Schaden erwächst.

grundrechte.ch empfiehlt deshalb, das Gesuch möglichst gut zu begründen. Gesuchsteller müssen darlegen, weshalb sie davon ausgehen, allenfalls fichiert zu sein, und welche Nachteile sie erleiden bzw. welche Einschränkung ihrer Grundrechte mit einem Eintrag verbunden sind.

Da die Gründe für ein Einsichtsgesuch sehr unterschiedlich sein können, ist es kaum möglich, für alle möglichen Fälle Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Mit einer individuellen Begründung haben Gesuchsteller am ehesten Chancen, dass sie auf ihr Einsichtsgesuch eine substanzielle Auskunft erhalten. Auf der Webseite www.grundrechte.ch finden sich als Anregung Musterbriefe für Demonstrationsteilnehmer, Bewilligungsinhaber von Demonstrationen, Vereinspräsidenten, Politiker und Anwälte.

Catherine Weber

Geschäftsführerin grundrechte.ch

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