Menschenrechte abschaffen? Nie!

12. August 2016

Die SVP-Initiative gegen «fremde Richter» sieht die Möglichkeit vor, die Europäische Menschenrechtskonvention aufzukündigen. Sie stellt damit Errungenschaften und Prinzipien menschlichen Zusammenlebens nach dem Zweiten Weltkrieg in Frage. Die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP will uns unter dem Deckmantel der «Selbstbestimmung» einen wirksamen internationalen Schutz gegen Willkür wegnehmen. Sie bedroht den Schweizer Rechtsstaat und möchte die Schweizer Demokratie zurückbuchstabieren. Die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP darf niemals durchkommen, helfen Sie mit!

Zentrale Errungenschaften aufgeben?

Menschenrechte sind eine zentrale Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, wie wir ihn heute kennen. Menschenrechte zählen zu den wichtigsten Rechten der Demokratie, auf die wir nicht verzichten können. Sie betreffen alle Lebensbereiche und wurden in Jahrhunderten erkämpft. Auf der ganzen Welt und auch in der Schweiz.

Universale Prinzipien aufkündigen?

Nach ihrer ersten Formulierung 1776 in Philadelphia und 1789 in Paris haben sich die Menschenrechte in einem langen Prozess trotz zahlreicher Rückschläge und Niederlagen stets weiterentwickelt. 1948 verabschiedete die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und bezeichnete diese als verbindlich für alle Menschen. 1950 formulierte der Europarat die Europäische Menschenrechtserklärung und schuf als Institution den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, um die Grundfreiheiten der Bewohnerinnen und Bewohner Europas zu schützen. UNO und Europarat reagierten so auf die Erfahrung nationalsozialistischer und faschistischer Willkürherrschaft.

Den Rechtsstaat zurückbuchstabieren?

Die Schweiz hat sich 1848 zwar als erster demokratischer Rechtsstaat in Europa etabliert. Doch die Menschenrechte galten hier lange Zeit nur für einen Teil der Bevölkerung. Nicht vor 1866 wurden – auf ausländischen Druck hin – auch die Schweizer Juden gleichberechtigt. Mehr als hundertzwanzig Jahre dauerte es bis zur Einführung des Frauenstimmrechts. Erst 1974 hatte die Schweiz die rechtsstaatlichen Anforderungen hinreichend erfüllt, um der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten.

Letzte Instanz abschaffen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist kein «fremder Vogt», sondern ein von den Mitgliedsstaaten gemeinsam ernanntes Gericht. Jeder Staat ist darin gleich stark vertreten. Der Menschenrechtsgerichtshof bildet die letzte Instanz für all jene Leute, die sich in einem europäischen Land gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte wehren. Er gibt uns allen Schutz vor Machtmissbrauch und Willkür.

Rechtsextreme Ziele unterstützen?

Unter dem Vorwand der «Selbstbestimmung» will die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP die menschenrechtlichen Regeln des internationalen Zusammenlebens aufkündigen. Die SVP bewegt sich damit auf gleicher Linie wie autoritäre, undemokratische Regimes in- und ausserhalb Europas. Die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP entspricht der Politik der rechtsextremen Demokratieverächter auf der ganzen Welt. Sie öffnet der Willkür Tür und Tor.

Die Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP, die am 12. August 2016 eingereicht wurde, darf niemals durchkommen. Helfen Sie mit!

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