Nationalrat votiert für Geheimpolizei
An der Jahresversammlung von grundrechte.ch vom 19. März 2015 in Zürich haben sich die anwesenden Mitglieder einstimmig für das Referendum gegen das NDG und das BÜPF ausgesprochen. grundrechte.ch ist zuversichtlich, dass sich gegen beide Überwachungsvorlagen - NDG und BÜPF - eine breite Koalition aus Parteien, Interessenvertretungen aus Wirtschaft und Konsumentenorganisationen sowie NGOs bilden wird.
Insbesondere die im NDG vorgesehene «Kabelaufklärung», die flächendeckende verdachtsunabhängige Überwachung des gesamten Internetverkehrs inklusive E-Mail und Internet-Telefonie nach Stichworten ist völlig inakzeptabel. Damit werden alle Internetbenutzer unter Generalverdacht gestellt und die Arbeit von (internationalen) NGOs wie auch von Medienschaffenden (Recherchetätigkeit, Quellenschutz) massiv bedroht. Für die Mitglieder von grundrechte.ch ist die Behauptung von Bundesrat Maurer, bei der Verwanzung von privaten Räumen und dem Hacken von Computersystem gehe es höchstens um zwölf Personen pro Jahr, ein billiges Verkaufsargument. Die Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen und nirgendwo im Gesetz fixiert. Einmal eingeführt, werden die bewilligungspflichtigen Überwachungsmassnahmen beim Nachrichtendienst unweigerlich grosse Begehrlichkeiten wecken. Die mehr als grosszügige personelle und materielle Aufstockung des NDB ist ein Beleg dafür.
Es liegt nun am Ständerat, die Vorlage aus Grundrechte-Sicht zu entschärfen: Dem Nachrichtendienst müssen die Überwachungsflügel kräftig gestutzt werden. Bestehende strafprozessuale Garantien dürfen nicht unterhöhlt werden. Zudem braucht es ein Auskunftsrecht, das seinem Namen gerecht wird.
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