Medienmitteilung des Bündnis gegen den Schnüffelstaat

27. Juni 2016

Das breit aufgestellte Bündnis gegen den Schnüffelstaat hat heute an einer Medienkonferenz die Abstimmungskampagne gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) eröffnet. Angehörige verschiedener Parteien, Gewerkschaften und Zivilgesellschaftlicher Gruppierungen wiesen auf die grossen Gefahren bei einer Annahme dieses unnötigen Gesetzes hin.

„Die Aufgabe eines Staates ist es, die individuellen Freiheitsrechte zu gewährleisten. Diese Aufgabe übergehen das bürgerliche Parlament und der Bundesrat nun leichtfertig und ohne Skrupel. Die massiven Eingriffe in die Privatsphäre führen zu gläsernen Bürger_innen, öffnen der Willkür des Nachrichtendienstes Tür und Tor und bringen uns der Vision einer totalen Überwachung einen grossen Schritt näher.“ erklärte Tamara Funiciello, Präsidentin der JUSO Schweiz, an der Medienkonferenz. Eine implizierte Umkehrung der Beweislast und die Aufhebung der Unschuldsvermutung gingen mit dem neuen Gesetz einher.

Grüne-Nationalrat Balthasar Glättli ergänzte „Mit dem neuen NDG würde die Zusammenarbeit mit «befreundeten Diensten» weiter zunehmen. Was die Schweiz im Bereich der Armee bisher strikt abgelehnt hat, nämlich eine militärische Kooperation mit anderen Ländern, soll nun im Geheimen möglich werden. Dies käme einer schrittweisen Abschaffung der Neutralität durch die Hintertür gleich – über welche die Öffentlichkeit aber nicht einmal in den Grundzügen informiert würde.“

Simon Gantenbein, Vertreter der Digitalen Gesellschaft, führte aus „Mit dem Einsatz von Staatstrojanern soll es dem Nachrichtendienst erlaubt sein, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren: Kamera und Mikrofon können angezapft werden, Computer aus der Ferne durchsucht und manipuliert resp. sabotiert werden.“

Die Sprecherin der Gewerkschaft Syndicom, Nina Scheu, warnte zudem vor der Bedrohung für den Quellenschutz: „Mit dem NDG werden nicht nur die Privatsphäre jedes/jeder einzelnen, sondern auch die Meinungsäusserungsfreiheit und die Medienfreiheit verletzt. Der Quellenschutz wird unterhöhlt und in der Folge bekommen Medienschaffende massive Probleme in der Ausübung ihrer Arbeit. Denn wenn InformantInnen nicht mehr sicher vor Überwachung mit Journalistinnen und Journalisten kommunizieren können, wenn die Telefone von recherchierenden RedaktorInnen abgehört werden, bleiben die Wissensträger stumm.“

SP-Nationalrat Carlo Sommaruga verwies auf den Fall Edward Snowden und die internationalen Verstrickungen des NDB: „2013 erschütterten die Enthüllungen Edward Snowdens die Welt. Sie zeigten einerseits auf, wie der Übertritt in das Digitale Zeitalter die Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger erleichtert und bestärkt hat. Andererseits verdeutlichten die Enthüllungen, dass die ausländischen Partnerdienste des NDB ausserhalb der Leglität agieren und die Grundrechte unschuldiger Personen verletzen.“

Wie heikel das Nachrichtendienstgesetz aus grundrechtlicher Sicht ist erklärte zum Schluss Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Vertreter des Vereins Grundrechte.ch: „Mit der sogenannten Funk- und Kabelaufklärung, die in der Praxis zwangsläufig auch Inländer betreffen würde, müsste jede Person damit rechnen, dass ihr gesamter Internetverkehr mitgeschnitten wird. Es ist klar grundrechtswidrig, die Kommunikation zahlreicher Personen zu überwachen, ohne dass diese irgendeinen konkreten Anlass dazu gegeben haben.“

Aus diesen Gründen setzt sich das Bündnis gegen den Schnüffelstaat vehement gegen das neue Nachrichtendienstgesetz ein und lanciert heute den Abstimmungskampf. Grosse Teile der Bevölkerung teilen diese Besorgnisse und haben das Referendum deswegen unterstützt.

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