Bern, den 4. April 2007
Zum heutigen Entscheid des Bundesrates für eine weitere Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS II)
Angesichts der zahlreichen kritischen Stellungnahmen zur geplanten weiteren Verschärfung des BWIS ist der heutige Entscheid des Bundesrates, auf die vom EJPD vorgeschlagene Revision einzutreten, für grundrechte.ch absolut unverständlich.
Einmal mehr soll ein Gesetz auf Vorrat geschaffen bzw. verschärft werden, vorläufig mit dem Argument der Bekämpfung von „Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus“ - beides sind Begriffe, die nicht näher definiert werden. Damit würden die Staats-Schnüffler all jene Befugnisse zu schweren Grundrechtseingriffen zurückerhalten die sie vor dem Fichenskandal ohne gesetzliche Grundlage beansprucht hatten.
Bereits das bestehende Staatsschutzgesetz gibt den Geheimdiensten weitgehende Befugnisse und verletzt in weiten Teilen elementare Grundrechte. Zudem wurden in den vergangenen Jahren im Strafrecht Überwachungsbefugnisse geschaffen, die Ermittlungen bereits im Vorfeld von konkreten strafbaren Handlungen ermöglichen.
Jegliche zusätzliche Überwachungsbefugnis für den Staatsschutz würde sich notwendigerweise gegen Personen richten, gegen die nicht einmal ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht. grundrechte.ch hält dies in einem demokratischen Rechtsstaat für untragbar. Daran ändert auch die Einschaltung des Bundesverwaltungsgerichts nichts. Das Gericht kann nur überprüfen, ob die Eingriffsvoraussetzungen gegeben sind. Da diese aber praktisch keine Hürde darstellen, wird die richterliche Kontrolle zum reinen Alibi.
grundrechte.ch fordert, dass erst einmal die bisherige Arbeit der Staatsschützer genauer analysiert wird. Dazu gehört die restlose Klärung der diversen Affären, in welche die geheimen Dienste verwickelt waren - so z.B. die "Affäre Covassi“ oder die Bespitzelung der Gewerkschaft SYNA durch das FBI.
Weiter verlangt grundrechte.ch, dass die Bestimmungen und Mittel zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste umgehend spürbar verbessert werden und dass endlich ein Einsichtsrecht in die Staatsschutzfichen und Dossiers hergestellt wird. Das Grundrecht auf Akteneinsicht - und damit auch die einzige Möglichkeit, falsche Informationen berichtigen zu können - ist ein zwingendes Korrektiv gegen jegliche geheime Datensammlerei.
grundrechte.ch wird diese Vorlage mit allen verfügbaren Mitteln bekämpfen. Der Verein zählt dabei auf die Unterstützung aller liberalen, der Verteidigung der Grundrechte verpflichteten BürgerInnen, Organisationen und politischen Parteien.
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