Unter dem Namen „grundrechte.ch“ (Grundrechte Schweiz) wurde am Donnerstag, 28. September 2006 in Zürich ein neuer Verein gegründet. Der Verein hat zum Ziel, die Grundrechte zu verteidigen und zu stärken. Er setzt sich insbesondere für den Schutz der Privatsphäre ein, für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und für die Freiheit von staatlicher und privater Überwachung. Als Präsident des neuen Vereins wurde Rechtsanwalt Viktor Györffy aus Zürich gewählt.
Der Verein grundrechte.ch ist die Nachfolgeorganisation der Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz (ASS), die im Zuge der Fichenaffäre gegründet wurde, um zahlreiche Kopien der rund 900'000 Fichen und Dossiers zu sammeln und der aktuellen Geschichtsforschung zugänglich zu machen. Der Verein grundrechte.ch will sich aktiv in die politische Diskussion einmischen und selber Aktionen und Kampagnen lancieren. Im Zentrum der Aktivitäten stehen die Themen Überwachung, Bewegungs- Versammlungs-, Kommunikations- und Informationsfreiheit in der Schweiz. An der Gründungsversammlung diskutierten und verabschiedeten die anwesenden Mitglieder die Vernehmlassungsantwort von grundrechte.ch zur geplanten Verschärfung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS):
Gegen den weiteren Ausbau der staatlichen Überwachung
In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten zur staatlichen Überwachung stark ausgebaut, so mit dem Telefonüberwachungs-Gesetz BÜPF, dem Gesetz zum Einsatz von V-Leuten, Gesetzen zur organisierten Kriminalität, Verschärfungen des Strafgesetzbuches, verschiedenen internationalen Polizeiabkommen, u.a. mit den USA, sowie mit der Verschärfung BWIS I, welche polizeiliche Zwangsmassnahmen gegen jugendliche Sportfans und ein «Propagandaverbot» einführt. Vor diesem Hintergrund waren sich die anwesenden Gründungsmitglieder einig, dass die vom EJPD präsentierte Verschärfung des BWIS (BWIS II) in allen Teilen bekämpft werden muss. Das staatsschützerische Anzapfen von Telefonen und Computern, das Abhören privater Räume mit Wanzen, was den Einbruch in diese Räume voraussetzt, oder der Einsatz von bezahlten Spitzeln ist für grundrechte.ch absolut inakzeptabel. Die geplanten Massnahmen verstossen gegen mehrere in der Verfassung garantierte Grundrechte und sind deshalb auch aus rechtsstaatlichen Überlegungen nicht zulässig.
Gemäss dem Entwurf BWIS II soll der Bundesrat sogar die Kompetenz erhalten, Organisationen und Personen fünf (!) Jahre lang die Wahrnehmung der Grundrechte verbieten zu können. Dies ist aus Sicht von grundrechte.ch in keinem Fall hinnehmbar. Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht gegen derart massive Eingriffe angerufen werden kann, so bedeutet es für die Betroffenen eine Umkehr der Beweislast: Sie selber müssten den Beweis erbringen, dass sie die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Dies ohne zu wissen, was die Staatsschützer konkret gegen sie vorbringen. grundrechte.ch verlangt deshalb, dass das Recht auf Einsicht in die eigenen Daten endlich auch im Bereich der Inneren Sicherheit garantiert wird.
Statt mehr geheime Befugnisse für die Staatsschützer braucht es dringend mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger!
Catherine Weber, Geschäftsführerin
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