Bern, den 1, Juli 2010
Die im GPDel Bericht aufgezeigten rechtswidrigen Vorgehen der Staatsschutzbehörde DAP (neu NDB) zeugt von grösster Ignoranz gegenüber dem Gesetzgeber und verbrieften Persönlichkeits- und Datenschutzrechten. Zu behaupten, dass wer fichiert sei dies nicht als „Makel“ auffassen soll ist regelrecht zynisch.
grundrechte.ch befürchtet, dass im Zuge des jetzt publik gewordenen Fichenskandals Hunderte von Staatsschutz-Einträge und Akten vernichtet werden. Der Bundesrat muss dies umgehend verhindern und die Öffentlichkeit entsprechend informieren.
Alle, die möglicherweise von einer Fichierung betroffen sind, ruft grundrechte.ch dringend dazu auf, sich umgehend ihre Akteneinsicht zu sichern bzw. die Vernichtung der Fichen zu verhindern: Gestützt auf Art. 18 Absatz 6 sind die Staatsschützer verpflichtet, denjenigen registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt haben, vor der Löschung bzw. Bei Ablauf der Aufbewahrungsdauer Auskunft zu erteilen. Wer also umgehend ein Einsichtsgesuch einreicht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, mehr Licht ins Dunkel der Geheimdienstkeller zu bringen. Das Einsichtsgesuch muss deshalb sowohl an den Eidg. Datenschutzbeauftragten wie auch an den NDB (vormals DAP) direkt geschickt werden. Ein entsprechender Musterbrief ist auf der Website von grundrechte.ch aufgeschaltet.
Von der GPDel erwartet grundrechte.ch, dass sie allen Betroffenen die vollständigen Unterlagen zukommen lässt, die der Delegation vom DAP im Rahmen von Löschungen zugestellt worden sind (Seite 21 Bericht GPDel). Diesbezüglich bedauert grundrechte.ch ausserordentlich, dass die GPDel ihren ursprünglichen Auftrag an den DAP, sämtliche Ficheneinträge an die Delegation zu liefern wegen angeblicher Überlastung der Qualitätssicherung zurückgenommen hat. Weiter erwartet grundrechte.ch, dass die GPDel einen Zusatzbericht liefert, wonach sie weitere Einzelfälle anonymisiert darlegt sowie die Liste der vom DAP fichierten Organisationen veröffentlicht.
grundrechte.ch; Telefon 031 312 40 30
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