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Bern, 27. Oktober 2010

Medienmitteilung

zur Zusatzbotschaft Staatsschutzgesetz – Medienkonferenz von Bundesrat Maurer

Direktes Einsichtsrecht darf nicht dem Geheimdienst alleine überlassen werden!

Offenbar haben die Hunderte von Einsichtgsgesuchen, die in den vergangenen Monaten eingereicht worden sind, Wirkung gezeigt. grundrechte.ch begrüsst zwar grundsätzlich den vom Bundesrat vorgesehenen Wechsel zum direkten Einsichtsrecht. Gemäss Aussagen von BR Maurer wird sich aber zur heutigen Praxis kaum etwas ändern, zumal eben der Geheimdienst künftig Gesuche selbst und alleine behandeln soll.

Die Bevölkerung hat absolut kein Vertrauen in den geheimen Staatsschutz, der sich erfahrungsgemäss kaum kontrollieren lässt. Da der Nachrichtendienst in jedem Einzelfall selber entscheiden können soll, ob er Einsicht geben will oder nicht, bleibt auch dieses Vorgehen äusserst unbefriedigend. Für grundrechte.ch ist daher der Miteinbezug des eidg. Datenschutzbeauftragen bei der Behandlung von Einsichtsgesuchen zwingend. Zudem muss der Beschwerdeweg für die Betroffenen kostenlos sein. Nur so erhält die Ankündigung des Bundesrates, künftig eher Einsicht in Geheimdienstakten gewähren zu wollen, ein Quäntchen Glaubwürdigkeit.

Nicht akezptabel aber ist für grundrechte.ch die trotz massiver Kritik aus verschiedensten Kreisen vorgesehene Verrechtlichung von Tarnidentitäten. Praktisch bedeutet das, dass die Zuhilfenahme und Entlöhnung privater Spitzel insgesamt als rechtlich unbedenklich gelten soll und dies im weiten Vorfeld einer möglichen Straftat, also ohne eigentlichen Straftatverdacht. Damit gibt der Bundesrat einen Freibrief für die Unterwanderung von Organisationen und Bewegungen, die in einem demokratischen Staat nichts verloren hat.

Viel zu weit geht ferner die vorgesehene gesetzliche Auskunfts-Verpflichung von Transportunternehmungen oder Institutionen, die im öffentlichen Auftrag arbeiten, wozu auch Schulen, Universitäten, Spitäler etc. gehören. Denn die Arbeit der Geheimdienste bezieht sich eben NICHT auf die Ermittlung von Straftaten, sondern vielmehr auf das Ausspionieren von Meinungen und politischen Handlungen.

grundrechte.ch hat bereits bei der Vernehmlassung zum BWIS II die Möglichkeit des Verbots von Organisationen und deren Tätigkeiten kritisiert und fordert das Parlament auf, diese vorgesehene Regelung ersatzlos zu streichen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle oder der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy gerne zur Verfügung (Tel. 044 240 20 55)

grundrechte.ch, 3001 Bern, Tel. 031 312 40 30

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