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Bern, 23.03.2012

Medienmitteilung

Solidarité sans frontières | Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz | grundrechte.ch

Integrationsgesetz: Eine untaugliche Zwängelei

Mit heutigem Datum endet die Frist zur Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zum Integrationsgesetz. Solidarité sans frontières (SOSF), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) und grundrechte.ch erklären in einer 16 Seiten umfassenden Stellungnahme, dass die vorgeschlagene Revision nicht die Integration fördert, sondern zu mehr Ausgrenzung und Diskriminierung führt, und interkulturelle Ansätze gar nicht erst zulässt.

Mit dem Vorentwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (Integrationsgesetz) vom 23. November 2011 will der Gesetzgeber gemäss des Grundsatzes des "Forderns und Forderns" Integrationskriterien gesetzlich und somit verbindlich verankern, den Familiennachzug an eine Förderung der Integration knüpfen und sogenannte Integrationsvereinbarungen treffen. Integration ist aber ein lange andauernder, individueller und komplexer Prozess, der nicht durch eine gesetzliche Regelung erzwungen werden kann. Es ist falsch, davon auszugehen, dass Integration messbar ist, an bestimmten Normen festzunageln ist, in Vereinbarungen auszuhandeln ist oder gar an Zwangsmassnahmen gebunden werden kann. Eine Integration, wie sie im Vorentwurf dargestellt ist, ist unserer Ansicht nach unkreativ, einseitig, repressiv, ungerecht und nicht lösungsorientiert. Zudem bestehen Konflikte zu menschen- und grundrechtlich garantierten Rechten, wenn zum Beispiel der Familiennachzug oder die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gewissen Kriterien einer sogenannt "guten Integration" entsprechen muss. Die die Stellungnahme verfassenden Organisationen kommen denn auch zum Schluss, dass "die Vorlage ein Verständnis von Integration impliziert, welches auf einer Bringschuld zur faktischen Assimilation aufbaut".

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