Bern, 21. Juli 2011
Zur Vereinbarung zwischen H+ und santésuisse (Fallkostenpauschale)
Keine Vorratsdatenspeicherung von Gesundheitsdaten!
grundrechte.ch lanciert Protest-Briefaktion an den Spitalverband H+
Mit grossem Befremden hat grundrechte.ch zur Kenntnis genommen, dass der Krankenkassenverband santésuisse und der Spitalverband H+ auf dem Buckel aller Mitglieder der obligatorischen Krankenversicherung vereinbart haben, mit der Einführung der Fallpauschale im Jahr 2012 automatisch alle medizinischen Daten von den Spitäler an die Krankenkassen zu übermitteln.
Dieses Vorgehen ist weder notwendig noch verhältnismässig; es widerspricht vielmehr dem Prinzip der sparsamen Weitergabe von Daten, zumal medizinische Patienteninformationen besonders schützenswerte Daten darstellen und dem Arzt- und Patientengeheimnis unterstehen.
Noch am 31. Mai 2011 hat der Spitalverband H+ in einer Medinmitteilung festgehalten: Die von den Krankenkassen geforderte systematische Lieferung aller medizinischer Datensets mit der Spitalrechnung verletzt das Patienten- und Arztgeheimnis, verstösst gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zu diesen Schlussfolgerungen kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Spitalverbandes H+ und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Die Kehrtwende bei H+ innert derart kurzer Zeit ist nicht nachvollziehbar und für grundrechte.ch inakzeptabel. Noch kann diese, zwischen den Dachverbänden H+ und santésuisse beschlossene Vereinbarung verhindert werden: Sie tritt nur in Kraft, wenn die Mitglieder von H+ (also Spitäler, Kliniken etc.) bis zum 15. August zustimmen.
grundrechte.ch lanciert daher eine Protest-Briefaktion an das Präsidium von H+ mit Kopie an Bundesrat Burkhalter. grundrechte.ch hofft, dass die Verantwortlichen von H+ auf ihre Stellungnahme von Ende Mai zurückkommen und die Datenschutzrechte von Patientinnen und Patienten wie auch das Arztgeheimnis vollumfänglich respektieren.
Die Verselbständigung der Spitäler, welche im Vorfeld der Einführung der Fallpauschalen als Allheilmittel angepriesen wurde, erweist sich jetzt als Bumerang für die Grundrechte und den Datenschutz. Noch vor kurzer Zeit hätte ein derartiger Vertrag zumindest für grosse Universitäts- und Kantonsspitäler die Zustimmung durch die kantonalen Parlamente benötigt. Jetzt können die Spitalverantwortlichen autonom entscheiden, ob sie eine für die Versicherten derart ungünstige Lösung wollen oder nicht. Erfreulicherweise haben aber bereits einige Spitäler und kantonale Spitalverbände (Aargau, Berner Inselspital, Ostschweizer Spitäler) ihre Ablehnung signalisiert. Der Musterbrief ist abrufbar auf www.grundrechte.ch
Bern, den 21. Juli 2011
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Geschäftsstelle Tel. 031 312 40 30
oder der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy, gerne zur Verfügung (Tel. 044 240 20 55)
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