Bern, den 7. März 2012
Vernehmlassung RDV Vernehmlassungsfrist 12. März 2012
Gemäss dem neuen Entwurf sollen Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen nur noch bei ganz spezifischen Gründen ins Ausland reisen dürfen: Bei schwerer Krankheit oder beim Tod von Familienangehörigen, zur Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten oder bei Reisen, die von der Schule oder vom Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben sind. Eine vorläufig aufgenommene Person erhält allenfalls noch das Recht auf eine 30-tägige Reise aus humanitären Gründen oder zum Zweck einer aktiven Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen. Mit dieser Regelung soll die, erst im März 2010 eingeführte Reisefreiheit für vorläufig Aufgenommene wieder abgeschafft werden. Ganz besonders für vorläufig Aufgenommene, die teils über viele Jahre in diesem prekären Status hier leben müssen wäre eine derartige Einschränkung unhaltbar.
Das Recht auf Reisefreiheit ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss! grundrechte.ch lehnt die mit der Verordnungsänderung geplante Einschränkung der Reisefreiheit für vorläufig Aufgenommene und für Asylsuchende daher entschieden ab.
Catherine Weber, Geschäftsführerin
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