Begrenzung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer aus Drittstaaten: verfassungswidrig und kontraproduktiv

28. April 2022

Der Bundesrat will die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten weiter einschränken. Er hat bis zum 3. Mai eine Reihe von Vorschlägen zur Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Kernpunkt ist die Kürzung des Grundbedarfs um 20% für die ersten drei Jahre Aufenthalt.

«Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz, grundrechte.ch und Solidarité sans frontières wenden sich entschieden gegen die geplante Gesetzes-Verschärfung: Sie ist willkürlich, nicht praktikabel, verfassungswidrig, kontraproduktiv und letztlich auch rassistisch.

Im Vergleich zu den erweiterten Rechten auf Familienzusammenführung von EU- und EFTA-Bürgern würden Ausländer:innen aus Drittstaaten ohne objektiven Grund diskriminiert und in ihrem Familien- und Sozialleben unverhältnismässig eingeschränkt. Die Mehrheit der Ausländer:innen aus Drittstaaten, die von dieser Kürzung der Sozialhilfe betroffen wären, sind Familien mit Kindern, auch solche, bei denen ein Elternteil den Schweizer Pass besitzt. Ausländische Personen sind in den prekärsten Bevölkerungsschichten bereits jetzt überrepräsentiert. Da der Bezug von Sozialhilfe die Aufenthaltsgenehmigung gefährdet, ziehen es viele Menschen vor, in Armut zu leben. Es wäre fatal, sie noch weiter in die Armut zu treiben!

Die Vorlage wird von einem breiten Spektrum politischer Akteure abgelehnt: SODK, SKOS, HEKS, SGG, Regierungsrat des Kantons Aargau, VPOD, Charta Sozialhilfe Schweiz, Avenir Social, VPOD um nur einige zu nennen. Sie kritisieren insbesondere die Verfassungsmässigkeit, die Behauptung, dass das Projekt tatsächlich zu Einsparungen führen würde, sowie die Kosten zulasten der Kantone, die eine Umsetzung verursachen könnte.

Für mehr Gerechtigkeit und gegen Diskriminierung im Sozialwesen wäre es weitaus effektiver Ungleichheiten zu verringern anstatt sie auszubauen. Der Bundesrat ist aufgefordert, die Gesetzesvorlage ersatzlos zurückzuziehen.

Das vollständige Argumentarium der drei unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

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