Google muss Suchergebnisse löschen

13. Mai 2014

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in der Rechtssache C-131/12 (Google Spain SL, Google Inc. gegen Mario Costeja González) entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet werden können, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihrer Ergebnisliste zu streichen. Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse direkt an den Suchmaschinenbetreiber wenden - oder, falls seinen Anträgen dort nicht stattgegeben wird, an die Kontrollstelle oder das zuständige Gericht.

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Mario Costeja González ist ein Handschriftengutachter aus La Coruña im Nordwesten Spaniens. Google muss nach dem Urteil den Link zu Seite 23 von «La Vanguardia» vom 19. Januar 1998, auf der die Provinzdirektion der spanischen Sozialversicherung eine anstehende Immobilienversteigerung anzeigt, entfernen. Damals lebte Castejo in Scheidung, die damit verbundenen Probleme sind längst gelöst.

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Castejo ist kein Gegner des Internets, im Gegenteil, es sei «das Beste, was der Mensch seit dem Rad erfunden hat». Er nutzt Google regelmässig, die Suchmaschine sei «ein fantastisches Werkzeug», gegen das er nichts habe, «im Gegenteil». Deswegen freut er sich über das Urteil: «Ich hätte nicht erwartet, dass es so günstig ausfallen würde. Bis jetzt war Google ein gutes Instrument, jetzt ist es perfekt, weil es weiss, dass Spielregeln existieren.» Er habe in diesen Prozess viel Geld und Zeit investiert, sagt Castejo nach Bekanntwerden des Urteils. «Es ist gut angelegtes Geld und gut angelegte Zeit, denn es hat dazu gedient, Ordnung im Chaos zu schaffen. Der Bürger weiss jetzt, wo er steht.»

Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür gilt das «Recht auf Vergessen» auch für die Schweiz. Da Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Schweiz nicht bindend sind, muss dieses Recht aber unter Umständen erstritten werden.

Ende Mai 2014 hat Google ein online-Formular für Löschanträge aufgeschaltet.

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