Henry Habegger und Christof Moser, Schweiz am Sonntag
Erstmals schaltet sich ein amtierender Richter des höchsten Gerichts in die Debatte um die SVP-Durchsetzungsinitiative ein
Es sind deutliche Worte, mit denen Thomas Stadelmann, CVP-Richter am höchsten Gericht seit 2010 und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Richtervereinigung (SVR), vor einem Ja zur Durchsetzungsinitiative warnt. Und sie dürften den Abstimmungskampf erneut befeuern, nachdem SVP-Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt vergangenes Wochenende mit Hinweis auf die Unverhältnismässigkeit von Ausschaffungen in der Schweiz geborener Secondos den Nutzen der Initiative seiner Partei relativierte - und damit neben einem gewaltigen Echo heftigen Widerspruch in den eigenen Reihen auslöste.
In der Debatte über die Initiative sei «erstaunlicherweise» bisher kein Thema gewesen, dass die Durchsetzungsinitiative dem schweizerischen Verständnis von Demokratie «diametral» widerspreche, schreibt der Bundesrichter in einem Gastbeitrag für die «Schweiz am Sonntag» (siehe Seite 15). «Ein - selbst mehrheitlich gefasster - Entscheid, der Minderheits- und Individualrechte missachtet oder gar beseitigt, ist unzulässig und nicht mit dem bisher geltenden Konzept der schweizerischen Demokratie vereinbar.» Ein Ja zur SVP-Initiative bedeute deshalb «nicht weniger als eine Aufgabe des bisher geltenden Demokratieverständnisses», warnt Stadelmann.
Bundesrichter halten sich üblicherweise in Abstimmungskämpfen zurück - aus Respekt vor der Gewaltenteilung und aus Furcht vor dem Vorwurf der Befangenheit. Stadelmann jedoch sieht es als seine Bürgerpflicht an, sich mit seiner persönlichen Meinung in die Debatte einzuschalten: «Es geht um eine so grundsätzliche Frage für unsere Demokratie, dass ich nicht schweigen kann», sagt er zur «Schweiz am Sonntag».
Nach seiner Auffassung wirft die SVP-Initiative die bisherige rechtsstaatliche Ordnung der Schweiz über den Haufen. Das «pluralistische Demokratieverständnis» als Voraussetzung für eine «rechtsstaatliche Demokratie» beinhalte, dass Minderheits- und Individualrechte wie der Verhältnismässigkeitsgrundsatz oder das Recht auf Familie gewahrt werden, schreibt der Bundesrichter. «Die Durchsetzungsinitiative verlangt explizit, dass Individualrechte keinerlei Rolle spielen dürfen.» Damit werde das «pluralistische Demokratieverständnis» auf ein «rein arithmetisches Konzept» reduziert, in dem ausschliesslich die Mehrheit massgebend sei. Das könne für alle Schweizer Bürger zum Bumerang werden, warnt Stadelmann. Er zieht Parallelen zu dunkelsten Zeiten: «Lässt sich dann beispielsweise ausschliessen, dass wir irgendwann über Fragen abstimmen, wie sie in Deutschland in den Dreissigerjahren des vergangenen Jahrhunderts Gesetz wurden, als ganzen Religionsgruppen bürgerliche Rechte aberkannt wurden?»
Der schweizerische Rechtsstaat habe - anders als der deutsche, dessen Grundgesetz mit einer «Ewigkeitsgarantie» grundlegende Menschenrechte garantiert - bisher keine derartige Schutzklausel benötigt, weil Grundrechte über das schweizerische Demokratieverständnis gewährleistet waren: «Sollte dieser Grundgedanke in der kommenden Abstimmung abgeschafft werden, müsste darüber diskutiert werden, ob auch hierzulande eine Ewigkeitsklausel eingeführt werden muss.»
Der Luzerner Bundesrichter stösst damit in der heissen Phase des Abstimmungskampfs die seit längerem schwelende Debatte an, wie weit das Volk im schweizerischen Rechtsstaat gehen darf. Auch das heikle Thema der Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen spart Stadelmann nicht aus. Die «aktuelle Entwicklung» könnte «Anlass für Überlegungen geben», ob das Parlament Initiativen für ungültig erklären müsste, «wenn sie grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats» widersprechen. «Diesbezüglich», schreibt der Bundesrichter, «ist das Parlament gefordert.»
Mit seiner warnenden Stellungnahme geht Stadelmann für einen amtierenden Bundesrichter ungewöhnlich weit. In Richterkreisen wird allerdings breit darüber diskutiert, noch vor der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative Position zu beziehen. Viele Richter sind wie Stadelmann über die staatspolitischen Folgen der Initiative besorgt, wollen sich aber prinzipiell nicht öffentlich äussern. So auch keiner der von der «Schweiz am Sonntag» angefragten weiteren Richter am Bundesgericht.
Dass für Bundesrichter öffentliche Stellungnahmen nicht ohne Risiko sind, weil sie politischen Gegendruck auslösen, lässt sich an der Strafaktion ablesen, der Bundesrichter bei den Gesamterneuerungswahlen 2014 im Parlament ausgesetzt waren. Richter, die sich in einem aufsehenerregenden Entscheid gegen eine vom Kanton Thurgau verfügte Ausschaffung eines Mazedoniers stellten, erhielten in der Vereinigten Bundesversammlung durchs Band bis zu 50 Stimmen weniger - die SVP strafte sie ab.
Unterstützung erhält Stadelmann jedoch von einem gewichtigen ehemaligen Kollegen, der sich ebenfalls erstmals zur SVP-Durchsetzungsinitiative äussert: Heinz Aemisegger, früherer Präsident des Bundesgerichts. «Unsere direkte Demokratie», so Aemisegger, der ebenfalls der CVP angehört, «läuft Gefahr, zur Diktatur der Mehrheit zu verkommen, gesteuert durch teilweise berechtigte Ängste, die nicht uneigennützig geschürt werden.» Die Durchsetzungsinitiative harmoniere nicht mit den Grundwerten unserer Verfassung: «Es ist nicht Aufgabe der Verfassung, Einzelfalljustiz zu betreiben. Dazu sind die rechtanwendenden Behörden da. Sie müssen in Anwendung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Grundsätze die konkreten Fälle beurteilen und dabei die jeweiligen Umstände berücksichtigen.»
Der ehemalige Bundesgerichtspräsident betont: «Die Schweiz hat grösstes Interesse an einer völkerrechtlich korrekten Lösung des grossen, alle europäischen Staaten belastenden Ausländerproblems. Die Globalisierung beschränkt sich nicht auf die Wirtschaftspolitik. Auch die schwierigen Migrations- und Umweltschutzfragen sind global zu lösen.» Es sei daher wichtig, dass sich die Schweiz «in erster Linie in dieser Hinsicht engagiert», statt sich völkerrechtlich bei der Staatengemeinschaft «abzumelden». Aemisegger warnt zudem vor der Nutzlosigkeit der Initiative: «Man muss sich fragen, ob die Durchsetzungsinitiative nicht zu einem untauglichen, unwirksamen, bürokratischen Papiertiger degenerieren würde, der ausser hohen Vollzugskosten nichts als Schwierigkeiten bereitet.»
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