Vernehmlassung zur elektronischen Stimmabgabe

20. April 2019

Bis zum 30. April 2019 läuft die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb). grundrechte.ch lehnt diese Gesetzesänderung ab und unterstützt deshalb die Initiative zum E-Voting-Moratorium.

Viele Firmen bringen Produkte mit unausgereifter Software auf den Markt und lassen die ersten Kunden unfreiwillig als unbezahlte Betatester fungieren. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind Boeing mit dem neuen Modell 737 MAX, welches gelegentlich kurz nach dem Start abstürzt, Bombardier mit dem neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB, welcher regelmässig auf offener Strecke stehen bleibt, oder die Post mit ihrem in Spanien eingekauften System zur elektronischen Abstimmung.

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Einen oben drauf setzt der Bundesrat, der das System der Post zur elektronischen Abstimmung per Gesetzesänderung durchwürgen und somit alle Stimmberechtigten zu unfreiwilligen Betatestern machen will. Spätestens nach dem Intrusionstest des Systems der Post im ersten Quartal 2019, welcher die Post dazu nötigte, den Einsatz dieses Systems für die Abstimmungen vom 19. Mai 2019 auszusetzen, hätte der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren abbrechen müssen.

grundrechte.ch bemängelt in der Vernehmlassungsantwort die Unausgewogenheit der begleitenden Expertengruppe, die Unsicherheit der elektronischen Abstimmung und den Umstand, dass ein hoheitlicher Prozess wie eine Abstimmung an Dritte ausgelagert werden soll.

Am 9. Dezember 2019 hat der Nationalrat gegen den Antrag der Kommission der Parlamentarischen Initiative 18.468 («Marschhalt beim E-Voting») mit mit 100 zu 75 Stimmen bei 7 Enthaltungen Folge gegeben. Nun muss sich der Ständerat damit befassen.

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