Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank

13. Februar 2013

Am 13. Dezember 2010 fragte Andrea Martina Geissbühler in der Fragestunde des Nationalrats: 1. Warum wurde der Zugriff zur Datenbank ISA für die Polizei eingeschränkt? 2. Ist es sinn- und zweckmässig, dass der Täterschutz einen höheren Stellenwert hat als ldentifikationsmittel für die Polizei?

Der Bundesrat antwortete: Das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) und dessen Nutzung war anlässlich der Referendumsabstimmung vom 17. Mai 2009 über das neue Ausweisgesetz einer der zentralen Diskussionspunkte. Das ISA dient der Ausstellung von Ausweisen, der Verhinderung einer unberechtigten Ausweisausstellung sowie der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Ausweisen. Der Zugriff auf ISA-Daten namentlich zu Fahndungszwecken ist nicht zulässig. Um den Bedenken der Bevölkerung gegenüber dem ISA Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Ausweisverordnung angepasst und den Zugriff auf das im ISA enthaltene Foto eingeschränkt.

Schon am 2. Dezember 2010 reichte Andrea Martina Geissbühler folgende Motion ein:

Der Bundesrat wird beauftragt, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den staatlichen Polizeibehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden der Zugriff auf die ISA-Datenbank wieder zugänglich zu machen.

Der Nationalrat stimmte dieser dummen Motion im Jahr 2012 als Erstrat knapp zu. Die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte die Motion hingegen im Januar 2013 ab, im Wesentlichen mit der gleichen Begründung, die der Bundesrat schon im Jahr 2010 geliefert hatte.

Ständerat hintergeht Volk

Der Ständerat hat am 14. März 2013 diese Motion aus dem Nationalrat entgegen dem Antrag seiner Kommission mit 21 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Heute nur mit richterlichem Beschluss

Nach Aussagen von Bundesrätin Simonetta Sommaruga erhält die Polizei bereits heute die gewünschten Daten für Fahndungszwecke, wenn ein Gericht zum Schluss kommt, dass dies gerechtfertigt sei. Bei der Ausweiskontrolle hat die Polizei dieselben Rechte wie das Grenzwachtkorps.

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