Am 15. April 2014 fügte Google den AGBs englischer Sprache einen weiteren Absatz hinzu. Das Mitlesen der Mails von Gmail-Nutzer wird dadurch legitimiert: schliesslich besagt dieser, dass der Konzern systematisch E-Mais und andere Inhalte scannt. Für das Anbieten personalisierter Werbung sowie weiterer Dienstleistungen sei dieses Verfahren erforderlich, behauptet zumindest Google.
Im entsprechenden Absatz mit der Überschrift «Ihre Inhalte in unseren Dienstleistungen» heisst es: «Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (inklusive Emails) um Ihnen personalisierte Produkt-Features, wie individualisierte Suchergebnisse, massgeschneiderte Werbung und Spam- und Malware-Erkennung anzubieten.»
Neue Google-Nutzungsbedingungen: Derzeit nur in den USA
«Die Analyse läuft, wenn Inhalte gesendet, empfangen und gespeichert werden», heisst es weiter. Laut Google seien die Veränderungen an den Nutzungsbedingungen vorgenommen worden, um besser verständlich zu machen, wie Google mit Inhalten umgeht.
Derzeit scheinen die Änderungen nur die USA zu betreffen. In den deutschen Nutzungsbedingungen wird zwar ein Update mit Datum vom 14. April 2014 angezeigt, ein Klick darauf führt allerdings auf die Version vom 11. November 2013, in der die entsprechende Passage fehlt.
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