Das Thema der öffentlichen Veranstaltung anlässlich der Mitgliederversammlung vom 16. Mai 2013 von grundrechte.ch ist «Netzneutralität und Internet-Governance - Diskriminierung, Blockierung, Zensur».
Simon Schlauri definiert Netzneutralität in einem Interview vom 18. Mai 2012 kurz und bündig so: «Ganz einfach gesagt geht es darum, dass die Internetprovider die Daten, die sie übertragen, gleich behandeln.»
Etwas ausführlicher fährt er fort: «Es gibt einige Gründe, die die Provider dazu verleiten können, vom Grundsatz der Netzneutralität abzuweichen. So können sie versuchen, Angebote auf dem Netz zu blockieren, die mit ihren eigenen Angeboten in Konkurrenz stehen (wie z.B. WhatsApp, das die Umsätze mit SMS bedroht). Ein weiterer Grund liegt darin, dass man nicht nur von den Verbrauchern, sondern auch von den Anbietern von Inhalten oder Internetanwendungen Geld nehmen möchte, um die Rentabilität zu verbessern. Dazu droht man damit, Angebote zu sperren, wenn der Anbieter für die Durchleitung nicht zahlt. Ein dritter Grund liegt darin, dass volumenintensive Dienste wie Video oder Peer-to-Peer-Downloads das Netz stark belasten, weshalb die Provider diese verlangsamen oder sperren.»
Die Vereinigung der europäischen Netzbetreiber hat im Juni 2012 in Genf der Internationalen Fernmeldeunion ITU vorgeschlagen, unterschiedliche Qualitätsklassen im Internetverkehr zuzulassen und somit die Netzneutralität aufzuheben.
In der Einleitung zu seinem Buch «Network Neutrality: Netzneutralität als neues Regulierungsprinzip des Telekommunikationsrechts» schreibt Simon Schlauri: Der Begriff der Netzneutralität wird oftmals nur unscharf verwendet. Vor allem wird er auch als Schlagwort gegen staatliche Eingriffe in den Informationsfluss über das Internet ins Feld geführt. Die Rede ist in jenem Zusammenhang auch von Netzsperren, worunter die Blockierung von Inhalten oder gar die sanktionsweise Sperrung von Internetanschlüssen zu verstehen ist. So wird in Deutschland der Einsatz technischer Mittel zur Blockierung verbotener Pornographie heftig diskutiert. In Frankreich trat im Weiteren per 1. Januar 2010 ein Gesetz in Kraft, das eine «Three-Strikes-Regel» vorsieht für Internetnutzer, die über das Internet urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen: Nach dreimaliger Verletzung von Urheberrechten durch Downloads trotz schriftlicher Warnung wird der ISP verpflichtet, den Anschluss des Fehlbaren zu sperren.
Genau diese Aspekte sind es, die grundrechte.ch dazu bewogen haben, «Netzneutralität und Internet-Governance» zum Thema der Jahresversammlung 2013 zu machen. Sobald nämlich die Infrastruktur und gesetzlichen Grundlagen zur Beschleunigung, Verlangsamung oder gar Sperrung von Inhalten vorhanden sind, sind der Zensur und der Diskriminierung von Gruppen, ob von staatlicher oder privater Seite, Tür und Tor geöffnet.
Am 19. April 2013 fand in Bern das erste Swiss Internet Governance Forum statt. Die Veranstaltung vom 16. Mai hat auch einen aktuellen Bezug.
Ende Mai 2013 wurde bekannt, dass die Schweiz Internetsperren auf das Urheberrecht ausweiten will. Internet Provider in der Schweiz sollen gemäss der Neuen Zürcher Zeitung nach Hinweisen durch die Musik- und Filmindustrie illegale Quellen im Internet sperren. Eine Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justizdepartements habe dazu eine konkrete Empfehlung ausgesprochen.
Was in 2013 in der Schweiz noch Zukunftsmusik war, ist seit Mitte Januar 2014 in den USA Wirklichkeit. Ein Richter in Washington sprach der U. S. Fernmeldekommission (Federal Communications Commission FCC) das Recht ab, den Internetprovidern eine neutrale Behandlung aller Daten auf dem Netz vorzuschreiben. Verizon bremst seither vermeintliche Konkurrenz systematisch aus.
Bis Ende 2015 wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Dabei wird es sich zum einen auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe AGUR12 stützen, zum anderen sollen Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe der Verwaltung, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern prüft, berücksichtigen werden. Bereits beschlossen hat der Bundesrat, dass er auf eine allgemeine Internetabgabe verzichten will, die alle Nutzungen im Internet abdecken würde. Eine solche würde gegen internationale Verträge verstossen
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!