Der Krankenkassenverband santésuisse und der Spitalverband H+ haben sich Anfang Juli 2011 auf eine Lösung für die Einführung der Fallpauschalen bei der Spitalfinanzierung geeinigt.
Die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen, die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase sowie den Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben wurden geregelt.
Am 18. Juli 2011 kritisierte die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) die geplante unverhältnismässige Datenbekanntgabe der Spitäler an die Versicherer: Spitäler sollen den Versicherern medizinische Daten auf Vorrat liefern, im Gegenzug dafür erhalten sie eine entsprechende Abgeltung der Anlagenutzungskosten.
Am 31. Mai 2011 hat der Spitalverband H+ noch folgendes mitgeteilt: Die von den Krankenkassen geforderte systematische Lieferung aller medizinischer Datensets mit der Spitalrechnung verletzt das Patienten- und Arztgeheimnis, verstösst gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zu diesen Schlussfolgerungen kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Spitalverbandes H+ und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Im Spitalverband H+ muss die Vereinbarung intern noch bis zum 15. August 2011 abgesegnet werden.
Zum Glück haben die Spitäler, welche Mitglieder von H+ sind, die Vereinbarung abgelehnt. Sie wehren sich vor allem dagegen, dass sie ab nächstem Jahr alle Patientendaten und Angaben zu Diagnosen an die Krankenkassen übermitteln müssten.
Die Modalitäten beim Verkehr zwischen Spitälern und Krankenkassen, wurden nun vom Bundesrat per Krankenversicherungsverordnung geregelt. In der Wintersession 2011 wurde ebenfalls das Krankenversicherungsgesetz geändert.
Kein Deal «Geld für Patientendaten»! (Medienmitteilung privatim)
Datenschützer werfen den Spitälern Handel mit Krankenkassen vor
Vereinbarung santésuisse / H+ vom 5. Juli 2011
Rechtsgutachten vom 30 Mai 2011
Fazit Rechtsgutachten vom 30 Mai 2011
Ostschweizer Spitäler sind unzufrieden
Intimsphäre der Patienten verletzt
Genfer Universitätsspitäler gegen Datentransfer an Krankenkassen
Spitäler lehnen die Weitergabe von Patientendaten ab
Medienmitteilung grundrechte.ch vom 21. Juli 2011
Standardantwort auf Musterbrief H+
Änderung Krankenversicherungsverordnung 2011
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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