Im Mai 2013 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) ans Parlament überwiesen. Im Januar 2014 hat der Grosse Rat in Basel die Finanzierung des ersten E-Health-Modellversuchs in der Schweiz gutgeheissen.
Wie sich derartige elektronische Patientendossiers weiterentwickeln, kann derzeit in England bestaunt werden:
Die britische Gesundheitsbehörde NHS will Patientendaten der gesamten Bevölkerung sammeln. Versicherer und Pharmakonzerne können diese Daten dann kaufen. In der Datenbank sind etwa Informationen zu psychischen Leiden, Krankheiten wie Krebs sowie zu Rauch- und Trinkgewohnheiten, angereichert mit Angaben zum Geburtsdatum, der Postleitzahl, Rasse und Geschlecht des Patienten, abgelegt. Potentielle Käufer haben aber bereits eigene Daten, welche sie mit den pseudonymisierten Informationen der neuen Datenbank kombinieren können und so Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen könnten. Zwar können die Daten gesperrt werden, aber dazu muss aktiv beim Hausarzt ein Antrag gestellt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei Epidemien, werden jedoch alle Daten erfasst.
In der Schweiz können die neuen elektronischen Patientendossiers so aufgebaut werden, dass alle Leistungserbringer die Informationen standardisiert erfassen und somit alle Patientendossiers ohne weitere Bearbeitung zu einer riesigen Krankheitsdatenbank zusammenführt werden könnten.
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