Eine Expertengruppe hatte im September 2010 zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) den Bericht «Umsetzung Strategie eHealth Schweiz: Empfehlungen zur rechtlichen Regelung» verabschiedet. Der Bericht befasst sich ausschliesslich mit Fragen rund um das elektronische Patientendossier. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) muss gestützt auf diesen Bericht bis September 2011 die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers ausarbeiten.
Auf Seiten der Ärzteschaft zeigt man sich gegenüber einer E-Health-Gesetzgebung offen. Die Chancen bestehen insbesondere im Ausbau der Patientensicherheit. Eine erweiterte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Patientendaten birgt aber auch die Gefahr der Verletzung des Patientengeheimnisses und von Datenmissbrauch. Die Missbrauchsgefahr nimmt erheblich zu, wenn eine Vielzahl von Versicherungsangestellten Zugang zu detaillierten medizinischen Daten hat.
Die Krankenversicherer sind demgegenüber grundsätzlich skeptisch. Sie erachten ein E-Health-Gesetz nicht für vordringlich. Stattdessen verweisen sie auf die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zur Förderung von Ärztenetzwerken und somit auf die derzeit im Parlament beratene Managed-Care-Vorlage. Im Rahmen von künftigen Versorgungsnetzen muss, wie die Versicherer betonen, ohnehin sichergestellt werden, dass aus Gründen der Qualität und Effizienz die Patientendaten elektronisch ausgetauscht werden können. Die E-Patientendossiers sollen ein konsequentes Case-Management und Controlling ermöglichen und nicht auf Freiwilligkeit beruhen.
Momentan erfolgt eine Vermischung von Managed Care und E-Health-Gesetzgebung. Die FMH befürchtet, dass die Versicherer im Rahmen von Managed-Care-Modellen das elektronische Patientendossier vorschreiben und sich flächendeckend den Zugang zu umfassenden Patientendaten sichern. Das führe zum gläsernen Patienten, untergrabe das Arztgeheimnis und zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Anfang Oktober 2011 hat der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Vernehmlassung geschickt. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass sich Institutionen, welche auf einer Spitalliste figurieren, innerhalb von 5 Jahren für eHhealth zertifizieren müssen.
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