Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) mit grossem Mehr zugestimmt. Im Gegensatz zur Gesetzesvorlage des Bundesrats will der Nationalrat aber alle Anbieter von medizinischen Leistungen zur Führung von elektronischen Patientendossiers verpflichten, also auch Hausärzte, Apotheker, Hebammen und Chiropraktiker.
In der Sommersession 2015 ist der Nationalrat aber auf die Linie des Ständrats eingeschwenkt, nur Spitäler und Heime müssen elektronische Patientendossiers anbieten.
Für Bezüger von medizinischen Leistungen ist das elektronische Patientendossier zwar noch freiwillig, aber diese «Macht des Patienten» dürfte zeitlich begrenzt sein. Schon am Folgetag debattiert der Nationalrat die parlamentarische Initiative von FDP-Nationalrat Ruedi Noser. In seinem Vorstoss schreibt Noser: «Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient».
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