Medienkonferenz KVF-N: Hooligans - Nationalratskommission weiterhin gegen Fanzug-Pflicht

1. Juli 2014

Die Fanzüge spalten die eidgenössischen Räte. Die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) will nach wie vor nicht, dass Transportunternehmen Sportfans dazu verpflichten können, mit speziellen Zügen oder Bussen zu reisen.

Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Ständerat möchte über die Details zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes beraten. Er sprach sich deutlich gegen die Rückweisung aus.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Seine Kommission beantragt ihm mit 15 zu 9 Stimmen, am ersten Entscheid festzuhalten, wie KVF-Präsidentin Viola Amherd (CVP/VS) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Folgt der Rat der Kommission, ist die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen und somit vorläufig vom Tisch.

Der Bundesrat schlägt vor, die Transportpflicht der Bahn- oder Busunternehmen zu lockern. Damit sollen Sportfans in Zukunft verpflichtet werden können, mit speziellen Fanzügen oder Fanbussen zu reisen. Zudem soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Sportklubs unter gewissen Voraussetzungen für die Schäden haften, die ihre Fans verursachen.

Diese Massnahmen hält der Nationalrat für nicht durchsetzbar und für untauglich, um das Hooligan-Problem in den Griff zu bekommen. Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze zusammen mit weiteren Massnahmen wie Geisterspielen genüge, sagte Amherd. Die Minderheit dagegen möchte nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen eine Lösung nicht weiter verzögern.

 

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