An der Euro 08 wird nicht nur auf dem Rasen voller Einsatz geleistet. Auch Justiz, Polizei und Armee werden alles geben. Mit über 70 Millionen Franken Steuergeldern wird gigantischer Kontroll- und Überwachungsapparat aufgebaut. Zwischen vierzig- und fünfzigtausend Bedienstete aus Polizei, privaten Sicherheitsunternehmungen, Staatsschutz, Grenzwache und Armee sollen zum Einsatz kommen.
Während der Euro 08 wird es landauf landab «Fanzonen» und «Public Viewing Zones» geben. Öffentliche Strassen und Plätze werden so in grossem Stil (teil-)privatisiert. Die Städte haben nicht nur für die Übertragung der Spiele auf Grossleinwand zu sorgen, sondern auch dafür, dass die Exklusivsponsoren der Euro 08 zu ihrem Recht kommen, sprich: nur ihre Werbung zu sehen ist und nur ihre Getränke ausgeschenkt werden. Wirte, die nicht mitmachen, erhalten Absperrgitter vor die Gartenbeiz. Fans, die mit dem T-Shirt der falschen Biermarke daherkommen, riskieren, aus der Fanzone rauszufliegen. Für die Umsetzung der in diesen Zonen geltenden Regeln sind in erster Linie private Sicherheitsdienste verantwortlich.
Mit Blick auf die Euro 08 ist das Staatsschutzgesetz verschärft worden («BWIS I» oder «Hooliganvorlage»). Es wurde eine Hooligan-Datenbank geschaffen. Die Kriterien für einen Eintrag in die Datenbank sind sehr zweifelhaft. So genügt eine Beschuldigung durch einen Klubverantwortlichen oder eine polizeiliche Anzeige. Die möglichen Folgen des Eintrags sind u. a. bis zu 24 Stunden polizeilicher Gewahrsam während einer Sportveranstaltung, Rayonverbot bis zu 12 Monaten und die Auferlegung der Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten auf einer Polizeistelle zu melden. Obwohl im gesetzlichen Arsenal nicht vorgesehen will die Polizei Fans überdies präventiv zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchen.
Die Justiz soll mittels Schnellverfahren vereinfacht werden. In Zürich ist geplant, auf dem Kasernenareal eine eigentliche «Haftstrasse» einzurichten. In eigens dafür aufgestellten Baucontainern walten Staatsanwälte, Einzelrichter und Polizisten ihres Amtes. Die Verhafteten kommen gefesselt rein und anschliessend – mit oder ohne Strafbefehl – wieder raus. Bis zu 500 Personen will man so pro Tag abfertigen können.
In den letzten Monaten waren einige Polizeieinsätze gegen Kundgebungen zu beobachten, die als eigentliche Probeläufe für die Einsatzdoktrin während der EM erschienen (u.a. in Luzern am 1. Dezember 2007, in Bern am 19. Januar 2008 und in Basel am 26. Januar 2008). Ins Auge sprang dabei die Bereitschaft der Polizei, massenhaft und präventiv Personen festzunehmen und während Stunden ohne genügenden Grund in Gewahrsam zu nehmen. Dass jede polizeiliche Kontrolle und Festnahme eigentlich eines zureichenden Anlasses bedarf (z.B. Verdacht auf Begehung einer Straftat), wurde dabei unter den Teppich gekehrt. Zwar wurden nach den Einsätzen von behördlicher Seite jeweils Fehler eingeräumt. Bezeichnenderweise bezog sich dies aber praktisch nur auf die Abläufe, die noch nicht recht funktionierten, und nicht auf die Einsätze an sich. Im Hintergrund mischte bei diesen Polizeieinsätzen der Staatsschutz (Dienst für Analyse und Prävention DAP) kräftig mit, gab Lageeinschätzungen ab, belieferte die kantonalen Behörden mit Personendaten und liess sich wohl auch Daten liefern.
Nachdem sich Schweizer Polizisten im Ausland haben schulen lassen (vor allem bei deutschen Kollegen, die so ihre WM-Erfahrungen weiter geben konnten), kommen während der EM Sicherheitskräfte aus dem Ausland bei uns zum Einsatz: Die Schweizer Polizeikräfte sollen mit Beamten aus Deutschland und Frankreich verstärkt werden, die Rede ist von 600 Polizisten. «Szenekenner» bzw. Staatsschützer aus anderen Ländern werden ebenfalls zugegen sein. Der Schweizer Staatsschutz wird eine internationale Informationsdrehscheibe einrichten, die rund um die Uhr laufen soll.
Die Armee wird während der EM vermutlich zu ihrem grössten Einsatz seit dem Zweiten Weltkrieg kommen. Was die Soldaten genau tun sollen, ist bislang allerdings unklar. In Betracht gezogen werden eine Verstärkung der Grenzwache, Leistungen in den Bereichen Objektschutz und Logistik sowie Unterstützung beim Personenschutz. Und selbstverständlich will sich die Armee auf mögliche Terroranschläge vorbereiten. Insgesamt sind die Angebote der Armee allerdings bei den Kantonen auf wenig Gegenliebe gestossen. Nur ein Angebot werden die zivilen Behörden kaum zurückweisen: den Einsatz militärischer Aufklärungsdrohnen, also unbemannten, mit Kameras ausgerüsteten Flugobjekten. Auch sonst ist davon auszugehen, dass Videoüberwachung in Stadien, aber auch im öffentlichen Raum, grossflächig zum Einsatz kommen wird.
Unter dem riesigen Dispositiv, das für die EM aufgezogen wird, kommen Grundrechte wie die persönliche Freiheit und die Privatsphäre stark unter Druck. Und es ist zu absehbar, dass uns einiges auch nach der EM erhalten bleibt. Bereits wird diskutiert, das «Hooligangesetz», das eigentlich befristet mit Blick auf die EM eingeführt worden ist, durch eine dauerhafte Regelung abzulösen. Darüber hinaus besteht immer die Tendenz, dass repressive Mittel, die einmal für eine bestimmte «Zielgruppe» entwickelt worden sind, später auch auf andere angewendet werden. Das Rayonverbot ist ein gutes Beispiel dafür. Ursprünglich fand es sich im Berner Polizeigesetz, später wurde es gesamtschweizerisch im Ausländerrecht eingeführt, findet sich nun im «Hooligangesetz» und in immer mehr kantonalen Polizeigesetzen. Die fragwürdige Polizeidoktrin, die in den letzten Zeit an Kundgebungen ausprobiert worden ist und nun gegen Fussballfans angewendet werden soll, kann in Zukunft durchaus auch wieder bei Kundgebungen zum Einsatz kommen. Und schliesslich reihen sich die Massnahmen, die während der EM getroffen werden, nahtlos ein in die allgemeine Tendenz zu mehr Überwachung und Repression. Davon zeugt unter anderem die ständig wachsende Zahl von Überwachungskameras. Auch der neueste Entwurf für eine weitere Revision des Staatsschutzgesetzes («BWIS II») passt hier hinein: Der Bundesrat will damit weitere Tabus aus der Zeit des Fichenskandals aufbrechen und u. a. im Bereich Terrorismus die Überwachung von Post, Telefon und Computer einführen.
Menschenrechtsorganisationen, Fangruppen, Anwältinnen und Anwälte haben bereits begonnen, sich mit Blick auf die bevorstehende EM zu organisieren. Es finden Informationsveranstaltungen statt (in der Roten Fabrik die Veranstaltungsreihen Fancity2008, www.rotefabrik.ch/fancity, und Frühlingsüberwachen, www.bigbrotherawards.ch), während der EM sollen Aktionen durchgeführt werden. Es wird eine Rechtshilfe eingerichtet, daran beteiligt sind u. a. die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz, grundrechte.ch, augenauf, die Rechtsauskunft Anwaltskollektiv und das Pikett Strafverteidigung.
Viktor Györffy ist Rechtsanwalt in Zürich und Präsident des Vereins grundrechte.ch
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