Nachrichtendienstgesetz des Bundes

April 2014, GSoA-Zitig Nr. 157

Das unprofessionelle Verhalten der Truppe von Bundesrat Maurer ist regelmässigen LeserInnen der GSoA-Zitig bestimmt bekannt. So ist das Verschlafen der Flugzeugentführung vom 17. Februar 2014 durch unsere Luftwaffe zwar sehr peinlich, aber nur ein kleines Steinchen im Mosaik eines vernichtenden Gesamtbilds. Immerhin wissen wir jetzt kurz vor der Abstimmung, dass zur Sicherstellung des Luftpolizeidienstes nicht neue Flugzeuge, sondern nur ein paar neue Wecker beschafft werden müssen.

Von Christian Thommen, Vorstandsmitglied grundrechte.ch

Wie die beste Armee der Welt ist auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im VBS angesiedelt, und wo VBS drauf steht, ist auch VBS drin. Der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte über die Kontrolle des NDB 2013 spricht Klartext: Der Datendiebstahl im NDB vom Mai 2012 ist auf gravierende organisatorische Mängel zurückzuführen. Für alle Datenbanken des NDB war ein einziger Mitarbeiter als Administrator verantwortlich. Als die Zusammenarbeit mit ihm problematisch wurde, konnte entweder mit seiner Freistellung die Verfügbarkeit der Systeme gefährdet oder mit seinem weiteren Einsatz ein Risiko für die Vertraulichkeit der Daten in Kauf genommen werden. Interne Kontrollen gab es keine, so dass ein Tipp über die Eröffnung eines Nummernkontos von einer Bank nötig war, um den Skandal aufzudecken. Aber nicht nur der technische Betrieb der Datenbanken ist stümperhaft, auch die Relevanz der gespeicherten Informationen ist nicht gegeben. Laut einem Bericht der GPDel aus dem Jahre 2010 wurden innert weniger Jahre weit über 200,000 Datensätze angehäuft, aber nicht einmal rudimentär überprüft. Ende 2012 war die Datenbank nach Angaben des VBS angeblich «bereinigt», d. h. mehr als drei Viertel der mühsam gesammelten geheimen Informationen wurden einfach gelöscht. Trotzdem fand die GPDel bei ihrer Kontrolle 2013 noch jede Menge Verwaltungsdaten und Doppeleinträge, welche längst hätten gelöscht werden müssen.

Neue «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen»

Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz NDG vorgelegt. Es geht dabei aber nicht etwa darum, die Datensammelwut des NDB zu begrenzen oder die Qualität der gesammelten Daten zu erhöhen - im Gegenteil: Mit zusätzlichen «genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen» wie Abhören von Telefonen oder ganzer Internet-Backbones soll die Flut der Informationen noch erhöht werden.

Konkret soll der NDB neu alle Kompetenzen erhalten, welche Strafverfolgungsbehörden bei der Telefonüberwachung besitzen. Diese Kompetenzen sind aber in einem anderen Gesetz, dem Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs («BÜPF»), geregelt und sollen aktuell noch ausgeweitet werden. Weiter soll der NDB private Räume verwanzen und in Computer eindringen dürfen, z. B. mit Trojanern. Ebenfalls neu soll der NDB mittels «Kabelaufklärung» grosse Internet- und Telefonkabel mit dem Datenverkehr tausender Benutzer nach Schlüsselwörtern scannen und Erkenntnisse aus der verdeckten präventiven Überwachung an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen. Ein Anfangsverdacht für die Einleitung eines Strafverfahrens ist somit nicht mehr notwendig.

Als Begründung für die neuen Überwachungsmassnahmen müssen die Enthüllungen von Edward Snowden herhalten: Der NDB brauche geheime Überwachungsmassnahmen, um dem CIA und der NSA in der Schweiz Einhalt gebieten zu können. Diese Aussage von Bundesrat Maurer ist etwa gleich peinlich wie die Behauptung, der NDB hätte den Datendiebstahl von 2012 auch selbst festgestellt, welche von der GPDel klar widerlegt wurde, oder die Aussage, für eine Alarmbereitschaft der Luftwaffe rund um die Uhr benötige es den Gripen. Mit den neuen Überwachungsmassnahmen wird der NDB die eigene Bevölkerung weiterhin im Geheimen überwachen und fichieren. Gesetzlichen Einschränkungen der Privatsphäre muss mit grösstem Misstrauen begegnet werden. Die NSA wird aber weiter schalten und walten wie bisher und nicht nur Daten aus der Funkaufklärung, sondern neu auch Daten aus der Kabelaufklärung erhalten.

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