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Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb

26. April 2019

Bundeskanzler Walter Thurnherr

Schweizerische Bundeskanzlei

Bundeshaus West

3003 Bern

beat.kuoni@bk.admin.ch

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb); Vernehmlassungsfrist 30. April 2019

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler

Gerne nehmen wir hiermit Stellung zur oben rubrizierten Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte.

Allgemeines

Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde unmittelbar nach der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» gestartet, welche das E-Voting für mindestens 5 Jahre suspendieren will. grundrechte.ch unterstützt diese Initiative und lehnt daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung vollumfänglich ab. Wir empfehlen vielmehr, die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ersatzlos zurückzuziehen, bis über die offenen Sicherheitsfragen absolute Klarheit besteht.

Untaugliche Testversuche

1.1.2 Der gegenwärtige Versuchsbetrieb, Seite 3 des erläuternden Berichts

Die Schweizerische Post steht kurz vor der Fertigentwicklung eines Systems mit vollständiger Verifizierbarkeit. Sobald dieser Schritt abgeschlossen und das System zertifiziert ist, muss der Quellcode der Software inkl. der zugehörigen Dokumentation gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden. Im Sinne eines Pilotversuchs soll das System überdies einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen werden. Alle diese Schritte sind für das erste Quartal 2019 geplant.

Die im Bericht als «Fertigentwicklung eines Systems» bezeichnete Aktivität der Post bestand übrigens einzig im Einkauf einer fehlerhaften Softwarelösung des spanischen Herstellers «Scytl». Diese Software wurde nach den Vorgaben des Anhangs «Technische und administrative Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe» der «Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VeleS)» vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen «KPMG Switzerland» geprüft, für gut befunden und zertifiziert. Bis zum missglückten Intrusionstest wurde die Software von «Scytl» in mehreren Kantonen bei zahllosen Abstimmungen eingesetzt, zuletzt am 10. Februar 2019. Durch das Scheitern des Intrusionstests stehen nicht nur die Post, sondern auch der Hersteller «Scytl», der Zertifizierer «KPMG Switzerland», die Bundeskanzlei und alle Kantone, welche dieses System genehmigten und einsetzten, sowie nicht zuletzt auch der Bundesrat vor einem grossen Problem.

Überforderte Expertengruppe

1.1.3 Erkenntnisse der Expertengruppe (EXVE), Seite 4

Die EXVE war interdisziplinär aus 13 Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft (Jurisprudenz, Sicherheit, Politologie), der interessierten Bundesstellen (Bundesamt für Justiz, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Informatiksteuerungsorgan des Bundes) und der Kantone zusammengesetzt. Sie beendete die Arbeiten im April 2018 mit einem Bericht und kommt zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe als dritter ordentlicher Stimmkanal etabliert werden kann … Nach der Auffassung der EXVE haben sich die heutigen Sicherheitsanforderungen des Bundes bewährt … Diese Empfehlungen der EXVE sind Grundlage der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage.

Es ist tatsächlich nicht nachvollziehbar, weshalb keine IT- und DatenschutzexpertInnen von Beginn weg in dieser Arbeitsgruppe Einsitz nehmen konnten, resp. weshalb die EXVE nicht von sich aus bei ausgewiesenen Fachleuten weitere Gutachten eingeholt hat.

Weiteres Vorgehen

Aufgrund des Ergebnisses des Intrusionstest und der auch bei den Kantonen immer grösser werdenden Skepsis bis Ablehnung verzichten wir darauf, die einzelnen Artikel der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte näher zu kommentieren. Sofern der Bundesrat an der Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe festhalten will, muss künftig die volle Verantwortung für alle Systeme zwingend beim Bund und bei den Kantonen liegen. Wie die Stimmabgabe an der Urne, ist auch die elektronische Stimmabgabe ein hoheitlicher Prozess und darf auf keinen Fall an private Dritte ausgelagert werden.

Zu diesem Zweck muss aber zuerst beim Bund und bei den Kantonen die entsprechende fachliche und technische Kompetenz aufgebaut werden. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind lediglich Anwenderkenntnisse mit zwei unsicheren E-Voting-Systemen und genügen auf keinen Fall, um ein vertrauenswürdiges E-Voting-System zu entwickeln. Dabei sind auch die Kosten ein wichtiger Faktor, gerade für die Kantone. Diese Diskussion wurde leider bislang eher vernachlässigt. Der Kanton Genf hat nicht zuletzt auch wegen der drohenden hohen Kosten auf weitere E-Voting Anwendungen verzichtet.

Wir erwarten daher, dass die vorliegende Gesetzesvorlage zurückgezogen und der Forderung nach einem Moratorium entsprochen wird. Erst wenn gewährleistet ist, dass mindestens die gleiche Sicherheit gegen Manipulationshandlungen wie bei der handschriftlichen Stimmabgabe garantiert werden kann, darf eine seriöse Gesetzgebungsarbeit angegangen werden, unter absoluter Kostentransparenz.

Mit freundlichen Grüssen

Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

 

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