Medienmitteilung KVF-N

12. November 2013

Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes (Fantransporte) 13 .068 will der Bundesrat die Sicherheit bei Fantransporten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verbessern. Die Änderung sieht eine Lockerung der Beförderungspflicht und die Einführung einer Haftungsbestimmung vor. So soll den Fans die Beförderung durch Bahn- und Busbetriebe verweigert werden können, wenn die Sportklubs im Vorfeld ein Angebot für den Transport in Extrazügen oder –bussen erhalten haben. Zudem ist unter gewissen Umständen eine Haftung für Schäden, welche von Fans verursacht werden, vorgesehen. Die Kommission hat die Beratung aufgenommen und in einem ersten Schritt mehrere Interessensvertreter angehört. Im Anschluss an die Anhörung hat sie mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Revision als unnötig und unverhältnismässig. Zudem ist sie der Auffassung, dass in Bezug auf die konkrete Umsetzung zu viele Unklarheiten bestehen und eine Ausweitung der gelockerten Transportpflicht auf andere Personengruppen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit dieser Änderung Gewaltausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen eingedämmt und damit Reisende, Zugpersonal und der Betrieb besser geschützt werden können.Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes (Fantransporte) 13 .068 will der Bundesrat die Sicherheit bei Fantransporten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verbessern. Die Änderung sieht eine Lockerung der Beförderungspflicht und die Einführung einer Haftungsbestimmung vor. So soll den Fans die Beförderung durch Bahn- und Busbetriebe verweigert werden können, wenn die Sportklubs im Vorfeld ein Angebot für den Transport in Extrazügen oder –bussen erhalten haben. Zudem ist unter gewissen Umständen eine Haftung für Schäden, welche von Fans verursacht werden, vorgesehen. Die Kommission hat die Beratung aufgenommen und in einem ersten Schritt mehrere Interessensvertreter angehört. Im Anschluss an die Anhörung hat sie mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Revision als unnötig und unverhältnismässig. Zudem ist sie der Auffassung, dass in Bezug auf die konkrete Umsetzung zu viele Unklarheiten bestehen und eine Ausweitung der gelockerten Transportpflicht auf andere Personengruppen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit dieser Änderung Gewaltausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen eingedämmt und damit Reisende, Zugpersonal und der Betrieb besser geschützt werden können.

 

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