Medienmitteilung Luzerner Polizei
Das revidierte Hooligan-Konkordat ist in Luzern seit gut einem Monat in Kraft. Neu sind Spiele der obersten Fussball- und Eishockeyliga bewilligungspflichtig. Die zuständige Luzerner Polizei hat dem FC Luzern die Bewilligung für die Rückrunde der Saison 2012/2013 erteilt. In dieser Zeit werden einzelne Massnahmen im Sinne eines Pilotversuchs getestet. Die FCL-Klubleitung unterstützt den Versuch und unterstreicht damit die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten auf dem Platz Luzern.
Das revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) will mit strengeren Massnahmen friedliche Spiele und für jedermann attraktive Sporterlerbnisse in den obersten Fussball- und Eishockeyligen ermöglichen.
Als einer der ersten Kantone hat Luzern dem revidierten Hooligan-Konkordat zugestimmt. Die neuen Regelungen traten am 10. Januar 2013 in Kraft und sehen unter anderem vor:
• Rayonverbote können für drei Jahre verhängt werden - Behörden und Klubleitung gehen konsequenter gegen Fans vor, die sich nicht an die Regeln halten
• Bewilligungspflicht für die Spiele der Fussball-Super-League
• strengere Eintrittskontrollen
Mit der Bewilligung können weitere spezifische Auflagen definiert werden. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist die Luzerner Polizei.
Rückrunde wird als Pilotphase genutzt
Am 6. Februar 2013 hat die Luzerner Polizei die FCL-Meisterschaftsspiele der Rückrunde 2012/13 grundsätzlich bewilligt. Die Bewilligung sieht im Sinne eines Pilotversuches, die systematische elektronische Zutrittskontrolle für einzelne Sektoren vor, welche einen Abgleich von Identitätsausweisen mit der Hooligan-Datenbank des Bundes erlaubt. Die technischen Einrichtungen werden in der ersten Phase vom Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Verfügung gestellt. Damit sollen Personen, die mit einem Stadionverbot des Vereins oder mit einem polizeilichen Rayonverbot belegt sind, vom Stadion ferngehalten werden.
Da die technische Infrastruktur noch nicht bereit ist und zunächst noch getestet werden muss, gilt diese Massnahme allerdings erst ab dem zweiten Heimspiel gegen den FC Thun vom 2. März 2013. In Absprache mit allen Beteiligten können während der Pilotphase weitere Versuche und Tests angeordnet werden.
Bewährte Massnahmen werden weitergeführt
Die bisherigen, bewährten Massnahmen, wie beispielsweise der Ausschank von alkoholfreiem Bier in einzelnen Sektoren sowie die flächendeckende Videoüberwachung, werden fortgesetzt.
Weitergeführt werden auch Personenkontrollen durch den privaten Sicherheitsdienst des FC Luzern. Die Sicherheitsleute erhalten neu die Kompetenz, Besucherinnen und Besucher eines Spiels unabhängig von einem konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten.
Weniger Polizeiaufwand dank zusätzlicher Massnahmen
Die Zusammenarbeit des FC Luzern mit den Behörden ist nach wie vor sehr einvernehmlich, was schon in der Vergangenheit zu einer vergleichsweise guten Sicherheitslage in Luzern geführt hat. Die vor kurzem präsentierte Studie der Hochschule Luzern hat denn auch bestätigt, dass sich der weitaus grösste Teil der Matchbesucherinnen und -besucher in der Swissporarena sicher fühlt. Mit den zusätzlichen Massnahmen wollen die Behörden darauf hin wirken, dass die Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Gewährleistung der Sicherheit an den FCL-Spielen, namentlich die Polizeiaufgebote, reduziert werden können. Die Vereinsleitung des FC Luzern steht einzig der Auflage der systematischen, elektronischen Eintrittskontrolle skeptisch gegenüber. Die nun anstehende Versuchsphase soll zeigen, ob sich diese Massnahme bewährt.
Die Wirkung der Massnahmen wird laufend auf ihre Wirkung im Hinblick auf gewaltfreie Spiele überprüft und ausgewertet. Für die Saison 2013/2014 wird die Luzerner Polizei aufgrund der Evaluation eine neue Bewilligung erteilen.
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