Am 21. Januar 2012 wurde die ganze Berner Innenstadt blockiert, allerdings nicht von einem kleinen Grüppchen Demonstranten, sondern von einem Riesenaufgebot der Polizei.
Teil der staatlichen Machtdemonstration ist, dass gegen 150 Verhaftete Anzeige wegen Landfriedensbruch erstattet wurde, obwohl keine Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen verübt wurden. Unter grossem Kostenaufwand müssen diese Verfahren eingestellt werden.
Am 20. September 2012 hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die unrechtmässige Inhaftierung abgewiesen (BGE 1B_351/2012). Begründung: Zunächst müsse das Strafverfahren abgeschlossen werden, und es gäbe kein öffentliches Interesse an einer sofortigen Beurteilung. 150 präventive Verhaftungen reichen also nicht aus, um ein öffentliches Interesse an einer Rechtmässigkeitsprüfung zu begründen.
Am 28. Januar 2012 wurden in Davos vier Personen mit Tränengas eingedeckt, weil sie sich erlaubten, die Polizei zu fotografieren.
Angeblich war der Tränengaseinsatz nötig, um die Promenade zu schützen. Das Video beweist aber das Gegenteil.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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