Zürcher dürfen über Hooligan-Konkordat abstimmen

8. Januar 2013

Die Zürcher Gegner von Alkoholverboten im Stadion oder Zwangs-Sonderzügen für Gästefans haben genug Unterschriften gesammelt: Das Hooligan-Konkordat kommt vors Volk.

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich müssen voraussichtlich über den Beitritt zum Hooligan-Konkordat abstimmen. Das Komitee «Kollektivbestrafung Nein» hat in den vergangenen 60 Tagen über 4000 Unterschriften gesammelt. 3000 sind für das Referendum nötig.

Das Referendums-Komitee wird die Unterschriften am 9. Januar 2013 bei der Zürcher Justizdirektion einreichen. Falls davon 3000 Unterschriften gültig sind, muss also das Zürcher Volk darüber entscheiden, ob die verschärften Regeln im Umgang mit Fussball- und Hockey-Fans eingeführt werden sollen oder nicht.

Nur Grüne und AL dagegen

Der Zürcher Kantonsrat sprach sich im November 2012 für den Beitritt zum neuen Hooligan-Konkordat aus. Ausser der AL und den Grünen waren alle Parteien dafür. Das neue Regelwerk sieht deutliche Verschärfungen vor.

Verstossen die Veranstalter gemäss neuem Konkordat etwa gegen die Auflagen des Kantons oder der Gemeinden - beim Alkoholverkauf, bei Pyros, beim Transport der Gästefans oder beim Ticketverkauf - kann ein Spiel abgebrochen oder gar nicht erst angepfiffen werden.

Rayonverbote können neu für bis zu drei Jahre ausgesprochen werden. Bisher war es maximal ein Jahr. Schweizweit vereinheitlicht und verschärft werden zudem die Zugangs- und Personenkontrollen.

Das Referendums-Komitee kritisiert, dass das Konkordat einer Kollektivbestrafung gleichkomme. Alkoholverbote für Risikospiele, Anreisevorschriften und Ausweiskontrollen würden die Konflikte aber nicht lösen.

«Instrumentarium für die Unverbesserlichen»

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) hatte das neue Regelwerk in der Kantonsratsdebatte als «Instrumentarium für die Unverbesserlichen» bezeichnet. Dort, wo man auf diese Unverbesserlichen treffe, sei der Staat verpflichtet, einzuschreiten.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte sich Anfang 2012 auf die Verschärfungen geeinigt. Rechtskräftig ist das neue Konkordat bis jetzt erst in den Kantonen St.Gallen, Appenzell-Innerrhoden, Luzern und Uri.

 

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