NDB überprüfte 2015 über 2 Millionen Personen

20. März 2016

Nachdem die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) Mitte 2010 im Staatsschutzinformationssystem ISIS über 200,000 registrierte Personen ausgemacht hatte, hat der Bundesrat am 20. Oktober 2010 Stellung zum Bericht der GPDel bezogen und Besserung gelobt. Neu soll beim Staatsschutz «Qualität statt Quantität» Priorität haben. Wie das zu verstehen ist, wird 5 Jahre später klar:

Aus dem Jahresbericht 2015 der GPDel ist ersichtlich, dass ab dem Jahr 2012 ein markanter Anstieg der API-Daten (Advance Passenger Information), welche der NDB auswertet, zu verzeichnen ist. Meldepflichtig waren Flüge von Dubai, Dar es Salaam, Nairobi, Pristina, Istanbul, Moskau, Casablanca, Marrakech, Abu Dhabi, Doha, São Paulo, Peking und Shanghai in die Schweiz. Flüge von Delhi, Hong Kong, Mumbai, Muscat und Singapur kamen Ende Oktober 2016 hinzu.

Von knapp 9,000 Datensätzen im Jahr 2011 explodierte diese Zahl förmlich auf über 500,000 Datensätze jährlich. Mit den neuen Destinationen ab Herbst 2016 dürfte die Millionengrenze überschritten werden. Der Grund ist, dass der NDB verbotenerweise auch Daten von Schweizer Bürgern bearbeitet. Dem Prinzip «Qualität statt Quantität» folgend hat der Bundesrat kurzerhand die Verordnung geändert, um diese ausufernde Datenbearbeitung zu legalisieren. Die Erfassung der Reisen von Schweizer Bürgern soll jetzt im Ausländergesetz festgeschrieben werden.

Im Jahr 2015 hat der NDB insgesamt 2.06 Millionen Personen überprüft: Flugpassagiere, Visa-Gesuchsteller, Einbürgerungswillige und Asylsuchende. In jenem Jahr hatte der NDB 266 Vollzeitstellen. Bei 47 Arbeitswochen im Jahr und einem 8-Stunden-Tag müsste jeder Mitarbeiter alle 15 Minuten eine Person gewissenhaft überprüfen. Alle anderen Arbeiten wären nicht möglich. Wer nicht kontrolliert werden möchte, dürfte kein Visum für die Schweiz beantragen, sich nicht um eine Einbürgerung bemühen, keinen Asylantrag stellen und müsste auf einem nicht überwachten (Flug)-Weg, z. B. über Bangkok, in die Schweiz einreisen.

Am 11. Juli 2017 erschien im Bundesblatt eine weitere Anhörung des SEM: Ab Oktober/ November 2017 sollen auch Flüge ex Algier, Belgrad, Johannesburg, Kairo, Kapstadt, Montreal, Rio de Janeiro, Toronto und Tunis der Meldepflicht unterstellt werden.

 

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