Wie der NDB Spitzel anwirbt

12. August 2013

Mit der Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit vom 23. Dezember 2011 wurden mit Art. 14a Informantinnen und Informanten, in der Umgangssprache Spitzel genannt, gesetzlich geregelt. Seit dem 16. Juli 2012 ist diese Bestimmung in Kraft. Aber schon vorher haben die Schlapphüte auf die Hilfe von Spitzeln zurückgegriffen, allerdings nicht immer erfolgreich.

In Genf sollte Claude Covassi im Auftrag des damaligen Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im Rahmen der Operation «Memphis» das Genfer Islamzentrum (CIG) ausspionieren. Im Jahr 2006 stieg Covassi aus der Operation «Memphis» aus. Sein Vorwurf: Als Geheimdienst-Spitzel habe er dem Leiter des CIG, Hani Ramadan, gefälschte Verbindungen zu Terroristen unterjubeln sollen. Covassi fürchtete sich um die Sicherheit seiner Person und flüchtete zunächst nach Ägypten, bis er schliesslich wieder in die Schweiz zurückkehrte. Im Februar 2013 starb er im Alter von 42 Jahren.

Ein weiterer Fall eines in die Schweiz geflüchteten Kurden wurde im August 2013 publik. Im Oktober 2007 versuchten zwei DAP-Schlapphüte, diesen Kurden als Spitzel anzuwerben. Sie lauerten ihm jeweils im Bahnhof Bern auf, wo er auf dem Weg zur Uni Freiburg umsteigen musste. Bei einer dieser Bahnfahrten hat der Kurde das Gespräch unbemerkt mit dem Mobiltelefon aufgenommen. Anschliessens suchte er Hilfe bei einem Anwalt. Die Kontaktversuche der Schlapphüte hörten zwar augenblicklich auf, aber nach rund einem halben Jahr erfolgte eine Hausdurchsuchung und 13 Monate Untersuchungshaft sowie ein Redeverbot. Mehrere Anklageschriften der Bundesanwaltschaft hat das Bundesstrafgericht als ungenügend zurückgewiesen. Am 28.April 2014 startete dann aber doch ein Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Abgehörte Telefongespräche in der Schweiz, welche der NDB «Mitteilungen von europäischen Partnerdiensten» entnahm, bilden den Kern der Anklage, dürfen aber nicht verwertet werden.

 

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