Bundesrat will Namen aller Detektive veröffentlichen

21. September 2018

sda

Vor der Abstimmung über Observationen will der Bund Vertrauen schaffen: Er will die Versicherungsdetektive streng prüfen und ihre Namen offenlegen.

Am 25. November entscheidet das Stimmvolk, ob, wie und wo Versicherungsdetektive bei Verdacht auf Missbrauch IV-Bezüger oder Unfallversicherte observieren dürfen. Der Bundesrat legt nun offen, wie er bei einem Ja die Details regeln würde, damit sich die Stimmberechtigten ein umfassendes Bild machen könnten, wie er selber schreibt. Er hat am Freitag die notwendigen Änderungen auf Verordnungsebene in die Vernehmlassung geschickt.

Jeder einzelne Versicherungsdetektiv wird für Observationen im Bereich der Sozialversicherungen eine Bewilligung benötigen. Dafür müssen sie nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind, dass sie nicht gepfändet wurden oder einen Konkurs verursacht haben. In fachlicher Hinsicht müssen sie belegen, dass sie die einschlägigen rechtlichen Regeln kennen. Und vor allem: Sie müssen eine Polizeischule oder einen «gleichwertige Ausbildung» absolviert haben. Weiter will der Bundesrat den Nachweis verlangen, dass die Detektive mindestens über eine zweijährige Erfahrung in der Personenüberwachung verfügen. Erlaubt sind somit weder Laien noch Anfänger.

Bundesamt erteilt Bewilligung

Zuständig für Erteilung und Entzug der Bewilligung soll das Bundesamt für Sozialversicherungen sein. Dieses müsste auch ein Verzeichnis aller Personen mit einer Bewilligung führen, das öffentlich einsehbar sein soll. Die Bewilligung wäre jeweils maximal fünf Jahre gültig und könnte notfalls auch entzogen werden. Es gibt Kantone, die bereits heute eigene Bewilligungspflichten kennen, diese würden weiterhin zusätzlich gelten.

Die Verordnung definiert auch die Regeln beim Umgang mit den Akten aus Überwachungen. Jeder Observationsfall soll systematisch und umfassend dokumentiert werden. Datensicherheit und Vertraulichkeit müssten gewährleistet sein. Auch die Vernichtung der Akten soll kontrolliert und protokolliert werden.

Wichtig ist: In jedem Fall müssen die Betroffenen im Nachhinein über eine Observation informiert werden - gerade auch dann, wenn sich die Verdachtsmomente nicht bestätigt haben. Sie können in diesem Fall Kopien aller Akten verlangen. Zudem hätten sie die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Versicherung vorzugehen, wenn sie finden, die Observation sei nicht zulässig gewesen.

Referendum ergriffen

Das Parlament hatte das Gesetz zur den Versicherungsdetektiven im Frühjahr verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für Observationen. Insbesondere die Invalidenversicherung, aber auch die Unfallversicherung und weitere Sozialversicherungen sollen die Möglichkeit erhalten, bei Verdacht auf Missbrauch Observationen durchführen zu lassen.

Umstritten war im Parlament unter anderem, wo Versicherte beobachtet werden dürfen. Die Räte beschlossen, Observationen nicht auf allgemein zugängliche Orte wie Strassen und Parks zu beschränken. Stattdessen dürften Betroffene an allen Orten beobachtet werden, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind. Das kann auch ein Garten oder Balkon sein.

 

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