Medienmitteilung Bundesrat
Bern - Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets anpassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2015 eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten. Es wird sich dabei zum einen auf Empfehlungen stützen, welche die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) verabschiedet hat. Zum andern wird das EJPD die Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe berücksichtigen, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern ganz generell prüft.
Ziel der Revision des Urheberrechts ist es, die Situation für die Kulturschaffenden zu verbessern, ohne die Position der Konsumentinnen und Konsumenten zu verschlechtern. So soll namentlich das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken zulässig bleiben, das Hochladen zur weiteren Verbreitung hingegen illegal. Dem Datenschutz und den Rechtsweggarantien wird bei der Revision grosse Beachtung geschenkt.
Provider in der Pflicht
Gemäss den Empfehlungen der AGUR12 sollen die Internetprovider dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen entfernt und ferngehalten werden. Die AGUR12 empfiehlt weiter, dass Provider auf Anweisung der Behörden in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Inhalten oder Quellen sperren müssen. Diesen neuen Pflichten bei der Bekämpfung der Internetpiraterie würde nach den Vorstellungen der AGUR12 eine Haftungsbefreiung der Provider gegenüberstehen.
Aufklärende Hinweise an die Konsumenten
Wer in schwerwiegender Weise gegen das Upload-Verbot verstösst, zum Beispiel in Peer-to-Peer-Netzwerken, kann schon heute rechtlich belangt werden. Die AGUR12 empfiehlt, dass fehlbare Konsumenten künftig mit einem aufklärenden Hinweis auf die möglichen Folgen ihres Handels hingewiesen werden. Dieser Hinweis gibt dem User die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Dauert der schwerwiegende Rechtsverstoss an, soll seine Identität nach den Vorstellungen der AGUR12 künftig dem Rechteinhaber gemeldet werden, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann.
Der Bundesrat will die Stossrichtung dieses Ansatzes grundsätzlich weiter verfolgen, ihn aber erst noch vertieft prüfen lassen. Dabei will er unter anderem klären, was unter "schwerwiegenden" Verstössen zu verstehen ist, in welcher Form die Hinweise erfolgen können und wie das Verfahren zur Herausgabe der Identität ausgestaltet werden kann.
Geprüft wird schliesslich auch eine Beschränkung der Leerträgervergütung auf Nutzungen, die nicht schon vom Vertrag mit einer legalen Plattform abgedeckt sind. Dies soll Doppelzahlungen vermeiden. Auf eine allgemeine, alle Nutzungen im Internet abdeckende Kulturflatrate hingegen will der Bundesrat entsprechend der Empfehlung der AGUR12 vorerst verzichten. Sie würde namentlich gegen internationale Verträge verstossen.
Bericht der AGUR12 wertvolle Grundlage
Das EJPD stützt sich bei seinen Arbeiten auf Empfehlungen der AGUR12, die Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt hatte. Der Schlussbericht, den die AGUR12 Ende 2013 vorlegte, bildet eine wertvolle Grundlage für diese Folgearbeiten, aber nicht die einzige: Der Bundesrat will seine konkreten Entscheide über Massnahmen im Zusammenhang mit Providern inhaltlich und zeitlich auch auf die Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe abstimmen. Diese Arbeitsgruppe unter der Leitung des EJPD prüft zurzeit generell die Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern. Gestützt auf das Postulat Amherd (11.3912) hatte der Bundesrat das EJPD am 9. Oktober 2013 beauftragt, zu diesen Fragen gegebenenfalls bis Ende 2015 einen Vorentwurf zu erstellen.
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