Interview mit PD Dr. Simon Schlauri zur Netzneutralität

18. Mai 2012

Herr Schlauri, Sie haben Ihre Habilitation zum Thema Netzneutralität geschrieben. Können Sie den Lesern kurz beschreiben, was man grundsätzlich unter diesem Ausdruck versteht?

Ganz einfach gesagt geht es darum, dass die Internetprovider die Daten, die sie übertragen, gleich behandeln.

Es gibt einige Gründe, die die Provider dazu verleiten können, vom Grundsatz der Netzneutralität abzuweichen. So können sie versuchen, Angebote auf dem Netz zu blockieren, die mit ihren eigenen Angeboten in Konkurrenz stehen (wie z.B. WhatsApp, das die Umsätze mit SMS bedroht). Ein weiterer Grund liegt darin, dass man nicht nur von den Verbrauchern, sondern auch von den Anbietern von Inhalten oder Internetanwendungen Geld nehmen möchte, um die Rentabilität zu verbessern. Dazu droht man damit, Angebote zu sperren, wenn der Anbieter für die Durchleitung nicht zahlt. Ein dritter Grund liegt darin, dass volumenintensive Dienste wie Video oder Peer-to-Peer-Downloads das Netz stark belasten, weshalb die Provider diese verlangsamen oder sperren.

Gibt es Fälle in der Schweiz, in denen Internet Service Provider (ISP) die Netzneutralität verletzt haben?

Mir sind keine bekannt. Allerdings ist das Thema in der Telekom-Welt in aller Munde.

Wir hatten vor kurzem darüber berichtet, dass in den Niederlanden ein Gesetz zur Wahrung der Netzneutralität diskutiert wird. Sehen Sie solche Bestrebungen auch in der Schweiz?

In Holland hatte ein grosser Mobilfunkanbieter WhatsApp kurzerhand blockiert, was offenbar im Parlament für so viel Unruhe sorgte, dass man umgehend ein recht scharfes Gesetz verabschiedete, das solche Dinge verbietet.

Derzeit sind mir in der Schweiz keine konkreten Bestrebungen bekannt, die Netzneutralität ins Gesetz zu schreiben. Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM beschäftigt sich aber schon seit Jahren mit dem Thema Netzneutralität und überwacht die Entwicklung auf dem Markt. In einem Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarkts vom März geht zudem auch der Bundesrat erstmals auf das Thema ein.

Nachdem in der EU vor einiger Zeit einige grundsätzliche Bestimmungen zur Netzneutralität in eine Richtlinie aufgenommen wurden, hat zum Beispiel Deutschland seit Anfang Mai eine entsprechende Gesetzesnorm verabschiedet (Art. 48a TKG). Die Norm ist allerdings sehr offen gehalten, und es geht in erster Linie darum, den Behörden die Kompetenz für Eingriffe zu erteilen.

Ist eine gesetzliche Pflicht für Schweizer ISP sinnvoll?

In meinem Buch habe ich die Sache recht zurückhaltend beurteilt. Ein Eingriff dürfte nur dann nötig sein, wenn der Markt die Sache nicht selber regelt und grobe Verletzungen auftreten. Immerhin riskieren die Provider, dass ihnen die Kunden davonlaufen, wenn sie anfangen, Internetdienste wie WhatsApp zu sperren. Vor einem Eingriff sollte man also Erfahrungen sammeln.

Die Gründe, warum man bei Verletzungen der Netzneutralität eingreifen sollte, liegen in der Freiheit der Endkunden (Meinungs- und Informationsfreiheit), in der Freiheit der Anbieter von Internetanwendungen (Wirtschafts- und Medienfreiheit), und schliesslich darin, dass Verletzungen der Netzneutralität die rasche Innovation, die wir heute im Internet beobachten können, empfindlich bremsen könnten. Das bestehende Recht berücksichtigt diese Gründe nur beschränkt. Das Kartellrecht, das aus meiner Sicht grundsätzlich anwendbar wäre, ist zudem nicht so gut geeignet, weil es in der Anwendung träge ist und die betroffenen Unternehmen oft zu wenig Mittel haben, um lange Prozesse durchzustehen.

Derzeit warten die Regulierer in der EU und in Deutschland ab und schauen, wie sich die Märkte entwickeln. Im Juni oder Juli 2012 erwartet man einen Bericht der BEREC (Vereinigung der europäischen Telekom-Regulierer), der mehr Klarheit schaffen dürfte. Erste vorab veröffentlichte Ergebnisse weisen auf eine grössere Zahl von Verletzungen hin. Ich bin gespannt.

Und wenn die ISP die Neutralität nicht aus Eigeninteresse verletzen? Ist es nicht durchaus sinnvoll, ISP z.B. zum Schutz von Urheberrechtsverletzungen heranzuziehen?

Nein, das glaube ich nicht. Im Gegenteil: Telekom-Anbieter betreiben eine Infrastruktur, die ihre Kunden für legale und natürlich auch für illegale Aktivitäten einsetzen können. Die Provider sollten aber nicht zum Polizisten gemacht werden oder – als naheliegende Konsequenz einer solchen Funktion – gar für die Delikte ihrer Kunden haften. Wenn ich eine Strasse baue auf meinem Grundstück, also auch ein Stück Infrastruktur, bin ich schliesslich auch nicht verpflichtet, aufzupassen, dass dort keine Raubüberfälle geschehen. Und erst recht hafte ich nicht gegenüber den Opfern solcher Überfälle. Wieso soll das beim Internet anders sein?

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