Die Deportation von Fussballfans

15. März 2013

von Remo Conoci

Am kommenden Sonntag sollen rund 200 Menschen gezwungen werden, sich mit Identitätskarte auszuweisen, ehe sie einen Reisebus betreten dürfen. Dieses Fahrzeug darf nirgendwo einen Zwischenhalt machen, die Gäste dürfen das Fahrzeug auf der rund 100 Kilometer langen Strecke zu keinem Zeitpunkt verlassen. Auf bestimmten Abschnitten wird das Fahrzeug von bewaffneter Polizei begleitet und bewacht. Während der ganzen Fahrt befindet sich Sicherheitspersonal an Bord. Am Ziel angekommen, werden die Reisenden vor eine Tür gebracht, durch die sie ohne Umwege gehen müssen. Ihre Körper werden durchsucht, nach Gegenständen die gefährlich sein könnten. Der zugewiesene Sektor darf nicht verlassen werden. Nach zwei Stunden Aufenthalt, während denen die Menschen von mehreren Kameras gefilmt und von Dutzenden, zum Teil verdeckt arbeitenden Polizeikräften ständig kontrolliert werden, muss die Gruppe die Stadt auf dem schnellsten Weg wieder verlassen und darf wiederum keine Abstecher, Zwischenhalte oder anderweitig auffällige Aktivitäten vornehmen.

Was sich anhört wie eine Deportation von Gefangenen aus dem zweiten Weltkrieg, ist die Beschreibung des Reiseverhaltens, wie es die Kantonspolizei Neuenburg von Fussballfans aus dem Aargau am kommenden Sonntag erwartet. Würde es sich an Stelle der Fussballfans um Asylbewerber handeln, wäre der Aufschrei riesengross. Von Vorverurteilung und pauschaler Kriminalisierung wäre die Rede, von rassistischem Umgang mit Minderheiten und von Entzug der Menschenrechte. Und wäre das Fussballstadion ein Schwimmbad, würde sich sogar die Bundesrätin einschalten, denn Herkunft und Hautfarbe dürfen nicht Grund sein für eine Ausgrenzung.

Fans ohne Lobby

Offenbar haben Asylbewerber die grössere Lobby und auch den besseren Ruf als Fussballfans. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Neuenburger Kantonspolizei als eine der ersten Instanzen überhaupt das Polizeikonkordat anwendet, mit dem sie für hochriskante Fussballspiele praktisch unbegrenzte Massnahmen ergreifen kann. Selbst das Durchsuchen aller Körperöffnungen und die vorsorgliche Inhaftierung sind erlaubte Instrumente. Und das nur Aufgrund der Clubfarben und der pauschalen Annahme, dass Fussballfans gewalttätig sein könnten – Was sie aber definitiv nicht sind. Zumindest nicht mehr, als Autofahrer Raser sind, oder Migros-Kunden Diebe. Doch für Fussballfans gibt es ein Gesetz. Und eine unanfechtbare Meinung. Gefördert von sensationsgeilen Medien die von einer zu 99,9% friedlichen Veranstaltung, den einen Idioten mit der Fackel in der Disco zum Abbild einer ganzen Menschengruppe macht.

Reise abgesagt

Wichtig zu wissen ist, dass die Massnahmen alleine von der Polizei ergiffen werden und mit dem Heimclub nichts zu tun haben. Die Vorgaben sind so irrsinnig, dass die Reise mit den 200 Fans abgeblasen wurde. Schade. Denn zwischen dem Fussballstädten Neuenburg und Aarau herrschte immer ein gutes Verhältnis. Früher tauschte man in den jeweiligen Fussball-Foren lustige Gif-Animationen aus, es hat sogar Aarauer gegeben, die bei der Rettungsaktion des welschen Clubs “Bausteine” gestiftet haben. Vor zwei Tagen telefonierte ich mit der Gästebetreuerin von Neuchâtel Xamax FCS und wir freuten uns beide auf das Wiedersehen der traditionsreichen Clubs. Manchmal fällt es mir wirklich schwer, dass die Denkweise derer mehr gewichtet wird, die von der Sache schlicht keine Ahnung haben. Auf ein friedliches Spiel: Allez Xamax, Hopp Aarau!

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch