Medienmitteilung Staatsanwaltschaft St. Gallen

17. September 2013

Dank neuen Kameras: Pyro-Gehilfen im beschleunigten Verfahren verurteilt

Die Massnahmen des FC St.Gallen innerhalb des Stadions beginnen zu greifen: Dank den neuen, hochauflösenden Kameras konnten vier Personen gefasst werden, die sich an Pyro-Aktionen in der AFG-Arena beteiligten. Die vier jungen Männer machten sich strafbar, weil sie mit Fahnen Pyrozünder beim Maskieren und Demaskieren abdeckten. Sie wurden im beschleunigten Verfahren zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Am Abend des 3. August 2013 fand das Spiel FC St.Gallen – FC Basel in der AFG Arena statt. Kurz nach der Pause zog eine Gruppe von Leuten eine grosse Fahne über einige Fussball-Ultras im Heimsektor. Darunter maskierten sich fünf Pyrozünder, feuerten dann ihre Fackeln ab, kehrten unter die Fahne zurück und demaskierten sich wieder, sodass sie unerkannt blieben. Es ist zwar nicht gelungen, die Pyrozünder selbst zu identifizieren. Dank den neuen, hochauflösenden Kameras innerhalb des Stadions konnten aber drei mutmassliche Drahtzieher der Fahnen-Aktion identifiziert und sodann am letzten Freitag festgenommen werden; es wurden bei den Hausdurchsuchungen mehrere Pyros sichergestellt. Zwei der Beschuldigten wurden noch am gleichen Tag im beschleunigten Verfahren wegen Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen verurteilt; der dritte wird sich vor Gericht verantworten müssen, weil er an drei weiteren Aktionen im Umfeld von Fussballspielen beteiligt war.

Am Nachmittag des 3. September 2013 wiederholte sich die Szene beim Spiel FC St.Gallen – FC Luzern: Erneut wurde eine Fahne über eine Gruppe von Ultras gespannt, erneut vermummten sich darunter einige Pyrozünder. Hier konnten vier Beteiligte, welche die Fahne spannten und so die Pyrozünder beim Vermummen abdeckten, identifiziert werden. Drei der vier Verdächtigen konnten am letzten Mittwoch der Staatsanwaltschaft zugeführt werden. Einer der Beteiligten konnte sein Verhalten vernünftig erklären; das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Zwei der Beteiligten, bei denen an der Hausdurchsuchung auch grössere Mengen Pyros gefunden wurden, wurden im beschleunigten Verfahren gleichentags mit bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen bestraft. Der vierte Verdächtige wurde nicht angetroffen; er wird im ordentlichen Verfahren befragt und allenfalls bestraft. Die Strafbefehle der vier jungen Männer sind noch nicht rechtskräftig.

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