Die wichtigsten Ankläger sind die grössten Nieten

28. Januar 2014

Von Gabriela Battaglia, Blick

Sie machen dauernd Fehler. Sie lösen keine Fälle. Aber sie kosten Millionen. Auch unter dem neuen Chef Michael Lauber (48) läuft es nicht besser. Braucht die Schweiz sie überhaupt?

Verschlampte Verfahren, fehlerhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Prozessniederlagen: Die Geschichte der Bundesanwaltschaft ist geprägt von Misserfolgen.

Unter dem neuen Chef Michael Lauber (48) läuft es nicht besser. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sistierte letzte Woche zum zweiten Mal das Mafia-Verfahren gegen angebliche ’Ndrangheta-Mitglieder. Wegen massiver Verfahrensmängel.

«Die Sache ist vertrackt, weil das Verfahren so lange dauert», sagt Bundesanwalt Lauber. «Juristisch haben sich in der Zwischenzeit viele Sachen geändert.» Vertrackt ist die Situation bei der Bundesanwaltschaft seit Jahrzehnten.

Im Herbst 1989 ordnete sie an, alle Telefonanschlüsse der Eheleute Elisabeth (77) und Hans W. Kopp († 78) sowie von deren Tochter anzuzapfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F) gab den Kopps 1998 recht: Mit dem Abhören der Kanzleitelefone überschritt die Bundesanwaltschaft eine rote Linie.

Auch in Bellinzona häufen sich die Schlappen. Den Prozess gegen die Crossair-Verantwortlichen Moritz Suter (70) und André Dosé (56) verloren die Bundesanwälte. Sie hatten behauptet, die beiden seien für den Jumbolino-Absturz bei Bassersdorf ZH mitverantwortlich. Suter und Dosé wurden freigesprochen, der Richter kritisierte die mangelhafte Anklageschrift.

Im Marathon-Prozess gegen neun verdächtige Zigarettenschmuggler sprach das Bundesstrafgericht im Juli 2009 sieben Angeklagte frei – darunter die Hauptangeklagten. Die Anwaltskosten von 2,5 Millionen Franken gingen zulasten der Staatskasse.

Wie chaotisch die Bundesanwälte vorgehen, zeigte auch das Verfahren gegen die Hells Angels. Acht Jahre lang ermittelte die Bundesanwaltschaft. Im April 2004 ordnete sie spektakuläre Razzien am Zürcher Hauptsitz der Hells Angels an der Langstrasse an. Im Dezember 2011 verschob das Bundesstrafgericht den Prozess wegen fehlender Beweismittel. Die Urteile im September 2012 blamierten die Bundesanwaltschaft bis auf die Knochen: Der Ex-Präsident der Hells Angels kassierte zwei Jahre bedingt. Statt organisiertes Verbrechen konnten ihm nur kleinere Delikte nachgewiesen werden.

Der Fall des Rütli-Bombers 2007 verlief im Sand. Am 1. August war nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey auf der Rütliwiese ein Sprengsatz detoniert. Im Januar 2008 kam ein Verdächtiger (40) in Haft – und zehn Monate später wieder frei. Im Oktober 2011, über vier Jahre nach der Tat, stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren ein. Kosten der monatelangen Überwachung: 1,5 Millionen Franken.

In Fällen von Werkspionage ermitteln die Bundesanwälte nicht schneller: Im August 2013 sprach das Bundesstrafgericht den angeblichen Drahtzieher von Werkspionage bei der Ems-Chemie frei. Ein ehemaliger ­Betriebsleiter kassierte eine bedingte Geldstrafe. Die wesentlichen Tatbestände waren nach sechs Jahren verjährt.

Die grösste Schlappe gab es im Fall Oskar Holenweger. Das Bundesstrafgericht sprach den Privatbankier (68) im April 2011 – acht Jahre nach seiner Verhaftung – vollumfänglich frei. Das Untersuchungsverfahren gegen ihn sei von Beginn weg «rechtswidrig» gewesen, stellten die Richter in Bellinzona fest.

Seit 2012 ist Michael Lauber Chef der Bundesanwaltschaft. Beim Amtsantritt versprach er «Offenheit, Vertrauen und Professionalität» sowie eine «Strategie der kleinen Schritte». Immerhin hat er bereits ein Verfahrenscontrolling eingeführt.

 

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