Der Autonummern-Scanner freut die Polizei

4. Dezember 2012

Immer mehr Kantone setzen Autonummern-Scanner ein. Die neuen Geräte sind offenbar ein Erfolg. Kritiker warnen vor der totalen Überwachung.

An der Autobahn A 7 bei Müllheim TG sind zwei unscheinbare Geräte montiert, die vorbeifahrende Fahrzeuge überwachen. Es handelt sich jedoch nicht um Radarfallen, sondern um Autonummern-Scanner. Die Geräte erfassen die Kontrollschilder aller Fahrzeuge und gleichen diese in Sekundenbruchteilen mit Datenbanken ab - unter anderen mit dem nationalen Fahndungssystem Ripol. In den Datenbanken sind neben gestohlenen Fahrzeugen auch Fahrzeughalter gespeichert, denen der Führerausweis entzogen wurde oder die über keinen Versicherungsschutz verfügen. Stösst der Scanner auf einen Treffer, schiesst er ein Bild des Wagens samt Lenker und übermittelt es der Polizeizentrale. Diese schickt eine Patrouille los, die den fehlbaren Lenker anhält.

Für die Kantonspolizei Thurgau sind die seit einem knappen Jahr installierten Geräte ein Erfolg: «Wir verzeichnen dank der Kontrollschilderkennung 30 erfolgreiche Interventionen pro Monat», sagt Sprecher Andy Theler. Neben den beiden Scannern an der A 7 ist ein weiteres Gerät an der Hauptstrasse zwischen Matzingen und Frauenfeld sowie ein mobiler Scanner im Einsatz. Nun soll in diesen Tagen ein zusätzlicher Scanner in Wiederhorn installiert werden, und ab Januar wird eine semistationäre Anlage in Betrieb genommen.

Keine Angaben zur Trefferquote

Neben dem Kanton Thurgau setzen bisher auch das Grenzwachtkorps und die Stadtpolizei Zürich Autonummern-Scanner ein. In Zürich ist ein Gerät am Sihlquai stationiert, ein weiteres ist mobil im Einsatz. Weder die Zollbehörden noch die Stadtpolizei äussern sich zur Trefferquote ihrer Geräte.

Offensichtlich ist deren Betrieb aber derart erfolgreich, dass nun auch weitere Kantone Scanner anschaffen. Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, das den Ripol-Zugriff regelt, wurden Bewilligungen für St. Gallen und Graubünden erteilt. Gesuche von Nidwalden, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind in Prüfung. Und auch Schwyz will noch dieses Jahr ein Gerät anschaffen, wie Polizeisprecher Florian Grossmann sagt.

Unproblematisch scheint der Betrieb der Scanner jedoch nicht zu sein. So hat sich der Genfer CVP-Nationalrat Luc Barthassat kürzlich mit einer Anfrage an den Bundesrat gewandt, in der er den mangelhaften Betrieb der vom Grenzwachtkorps eingesetzten Geräte bemängelt. «Die Scanner sind sehr pannenanfällig. Oft funktionieren sie gar nicht», sagt Barthassat, der sich auf Informationen von Zollbeamten stützt. Der Bundesrat antwortete ausweichend, das System sei in Betrieb, habe aber den Endausbau noch nicht erreicht.

«Eingriff ins Grundrecht»

Auch aus Sicht des Datenschutzes gibt es Vorbehalte. So kann der Kanton Basel-Landschaft seinen vor zwei Jahren angeschafften Autonummern-Scanner nicht einsetzen, weil die kantonale Datenschutzbeauftragte von einem «Eingriff ins Grundrecht» sprach und ihr Veto einlegte. «Wir haben keine ausreichende kantonalrechtliche Grundlage zum Einsatz des Geräts», bestätigt Polizeisprecher Meinrad Stöcklin.

Im Kanton Aargau führte die geplante Beschaffung eines Scanners ebenfalls zu Diskussionen. Ende Oktober lehnte das Kantonsparlament einen BDP-Vorstoss ab, der einen stationären Scanner forderte. «Wir Freisinnigen können unter keinen Umständen zustimmen. Wir wollen keine systematische Überwachung der Bürger», sagte FDP-Kantonsrätin Jeanine Glarner. Nun will die Regierung ein mobiles Gerät anschaffen.

Strikte gegen Autonummern-Scanner ist der Verein grundrechte.ch. «Mit solchen Geräten werden sehr viele Leute sehr breit überwacht», sagt Präsident Viktor Györffy. Damit könnten Bewegungsprofile angelegt werden, was äusserst heikel sei. «Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Zweckbindung von Überwachungsgeräten mit der Zeit immer weiter gefasst wird», sagt der Zürcher Anwalt. Tatsächlich wird in Basel-Stadt bereits darüber diskutiert, mit den Scannern Jagd auf ausländische Verkehrssünder mit offenen Bussen zu machen. «Die rechtlichen Abklärungen laufen», sagt Polizeisprecher Mannhart.

Während die Kritik an den Scannern in der Schweiz noch relativ verhalten ist, führte der Einsatz solcher Geräte in Deutschland zu einer breiten öffentlichen Debatte. 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, Autonummern-Scanner dürften nicht flächendeckend und nicht dauerhaft eingesetzt werden. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte sei verfassungswidrig. Seither haben einzelne Bundesländer ihre Gesetze angepasst und setzen Scanner wieder ein - im Gegensatz zur Schweiz aber nur noch zeitlich begrenzt und punktuell.

 

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