Für Personensuche und Busseneintreiben darf das System nicht genutzt werden
Von David Weber, Basler Zeitung
Basel. Die Grenzübergänge wären eigentlich der perfekte Ort, um im Ausland wohnende Verkehrssünder mit offenen Bussen zu erwischen. Per Ende September schuldeten deutsche und französische Autofahrer dem Kanton Bussenbeträge in der Höhe von je zwei Millionen Franken. Der Regierungsrat erachtet es aber nicht als sinnvoll, wenn die Kantonspolizei an der Grenze systematisch Jagd auf Bussenpreller macht, wie dies LDP-Grossrat Thomas Mall fordert. Die Kantonspolizei beschränke sich auf Kontrollen im Kantonsgebiet, erklärte Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass. Vermutlich will die Polizei auch nicht ins Gärtchen der Grenzwache eindringen.
Diese könne «im Rahmen ihrer Zoll- und Grenzkontrollen auch feststellen, ob offene Bussen bei In- und Ausländern vorliegen», erklärt Patrick Gantenbein, Sprecher der Grenzwachtregion Basel. Als Informationsgrundlage dienen die Ausländerliste der Kantonspolizei, auf der alle Personen mit Bussenausständen von mehr als 250 Franken vermerkt sind, und das schweizerische Fahndungssystem Ripol.
Datenschützerische Bedenken
Dabei wären die technischen Voraussetzungen für eine systematische und flächendeckende Suche vorhanden. «Seit mehreren Jahren arbeitet das Grenzwachtkorps mit Kameras, die Fahrzeugnummern automatisch erkennen», sagt Gantenbein. Das System heisst «Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung» (AFV). Die erfassten Daten werden mit Ripol abgeglichen. Theoretisch könnten die gescannten Infos so auch mit der Ausländerliste verglichen werden. Aber die AFV darf nicht für die Suche nach notorischen Bussen-Nichtzahlern verwendet werden. Die Begründung ist etwas vertrackt. «Diese Geräte werden für die Sachfahndung eingesetzt», sagt Gantenbein, also für die Fahrzeugfahndung. Und nicht für die Personenfahndung, also die Autobesitzer. Offensichtlich sind auch datenschutzrechtliche Bedenken Grund dafür.Polizeisprecher Klaus Mannhart sagt: «Es braucht noch rechtliche Abklärungen, ob ausstehende Bussen auf diese Weise überhaupt geltend gemacht werden dürfen und wie im konkreten Fall vorzugehen ist.» Diese Abklärungen würden auf Bundesebene gemacht.Die Scanner kommen an verschiedenen Grenzübergängen in der ganzen Schweiz zum Einsatz. «Zu den exakten Standorten und den operativen Belangen rund um AFV sowie zur Anzahl der Geräte können wir uns nicht äussern», sagt Grenzwachtsprecher Gantenbein. «Aus einsatztaktischen Gründen.»
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!