Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

28. März 2018

Im Dezember 2017 wurde das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in die Vernehmlassung geschickt. Das neue Gesetz soll es der Polizei ermöglichen, Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, unter Hausarrest zu stellen. Ausserdem könnte ihnen der Zugang zu einem bestimmten Gebiet verboten und ein Ausreiseverbot oder eine Meldepflicht verhängt werden. Ausländer könnten neu inhaftiert werden, wenn sie des Landes verwiesen wurden, aber nicht ausgeschafft werden können.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen einzig auf der Grundlage von reinen Vermutungen und Spekulationen über Absichten und zukünftige Taten verfügt werden dürfen. Zudem richten sich diese Massnahmen nicht gegen einzelne Personen, sondern als Generalverdacht gegen ganze Gruppen, die den Stereotypen und Merkmalen entsprechen, welche zur Identifikation von «Gefährdern» nötig sind. Es kommt hinzu, dass Beschwerden gegen verfügte Massnahmen die aufschiebene Wirkung entzogen wird. Dadurch ist faktisch kein Rechtsschutz möglich, weil ein Rechtsmittelverfahren länger dauert als die Massnahme. Dieser Grundsatz wurde bereits bein «Hooligan-Gesetz» und bein «Hooligan-Konkordat» angewandt. grundrechte.ch lehnt aus diesen Gründen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vollständig ab.

 

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