Gesetzliche Grundlage für Testkäufe vorerst vom Tisch

20. November 2015

Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes sollte eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden.

Bei derartigen Testkäufen handelt es sich um verdeckte Ermittlungen, wie dies z. B. das Kantonsgericht Basel-Landschaft erkannt hat (Urteil vom 10. Februar 2009). Das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE) vom 20. Juni 2003 setzt für verdeckte Ermittlungen hohe Schranken. Einerseits muss ein Anfangsverdacht vorliegen (eine Vermutung genügt nicht), andere Untersuchungshandlungen müssen erfolglos geblieben und eine Straftat gemäss Katalog muss begangen worden sein. Für Bagatelldelikte kommt verdeckte Ermittlung nicht in Frage (Art. 4 BVE). Andererseits muss eine richterliche Genehmigung vorliegen (Art. 7 BVE). Verdeckte Ermittlungen stellen einen schweren Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar.

In der Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision des Alkoholgesetzes hat sich grundrechte.ch am 28. Oktober 2010 daher klar gegen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe ausgesprochen.

Am 20. November 2015 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates vorgeschlagen, die Entwürfe zum Spirituosensteuergesetz und zum Alkoholhandelsgesetz abzuschreiben. Dafür ist noch ein gleichlautender Antrag der WAK des Nationalrats erforderlich. Sofern auf die Totalrevision des Alkoholgesetzes in dieser Form verzichtet wird, ist eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe vorerst vom Tisch. Am 16. Dezember 2015 hat der Ständerat die Totalrevision des Alkoholgesetzes nach den Worten von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf «schicklich beerdigt», am 17. Dezember 2015 dann auch der Nationalrat.

Der neue Finanzminister Ueli Maurer wird nun eine Teilrevision des Alkoholgesetzes an die Hand nehmen. Ob eine Regelung der Testkäufe zur Sicherstellung der Alterslimiten beim Verkauf von alkoholischen Getränken Teil der Vorlage sein wird, werden wir sehen.

Am 31. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) veröffentlicht. Mit Art. 20 soll eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe von Tabakprodukten geschaffen werden. Da das Gesetz noch viele andere umstrittene Regelungen enthält, ist zu hoffen, dass es den gleichen Weg wie das totalrevidierte Alkoholgesetz geht.

 

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