Verordnungen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

29. Juni 2017

Die zahlreichen geplanten Verordnungen zum BÜPF gehen sehr viel weiter als das Gesetz erlaubt.

So sollen etwa von allen Benutzern von Fernmeldediensten Ausweiskopien mit Foto hinterlegt werden und jederzeit abgefragt werden können, oder eine Sprachauswertung mit einer Zuordnung zu im System vorhandenen Stimmen, welche ohne eine Datenbank mit Stimmen von bekannten Personen nicht möglich ist, soll implementiert werden, weil «die Funktion zum Standardfunktionsumfang des vom Dienst ÜPF beschafften Fernmeldeüberwachungssystems gehört und gleichzeitig die bei fedpol und beim NDB vorhandenen Systemen über keine vergleichbaren Funktionen verfügen». fedpol und der NDB verfügen übrigens auch über keine gesetzliche Grundlage, um eine derartige Auswertung mit einer Stimmen-Datenbank durchzuführen.

Am 29. Juni 2017 hat grundrechte.ch in einer Stellungnahme diese und viele andere Punkte bemängelt und deren Streichung verlangt.

Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) kritisieren die höheren Gebühren. Dies ist etwas kindisch, hatten doch gerade diese zwei Vereine vehement nach mehr Überwachung gerufen und wollten noch viel weiter gehen, als das Parlament letztes Jahr beschlossen hat. Sie wollten beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate verdoppeln.

Geharnischte Kritik an der Vorlage kommt von der IT- und Telekombranche, beispielsweise an der Identifikationspflicht bei Vertragsabschlüssen mit Kommunikationsdiensten. Swisscom, Sunrise, Salt und upc befürchten grosse Einschränkungen beim Vertrieb, wenn beim Vertragsabschluss ein Ausweis vorgelegt werden muss.

 

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