Bundesrat gegen zwingende Untersuchungshaft für Raser
Bern. Der Bundesrat lehnt die Idee ab, bei Raserunfällen die mutmasslichen Täter immer in Untersuchungshaft zu setzen. Dies schreibt er in einem Bericht, den der Nationalrat bestellt hatte. Bei Wiederholungsgefahr könne bereits heute die Untersuchungshaft angeordnet werden, hält der Bundesrat fest. Ein Automatismus würde gegen die Unschuldsvermutung und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen.
Bei der Untersuchungshaft handle es sich um eine schwere Zwangsmassnahme, die der inhaftierten Person die Freiheit entziehe und die in einem Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung stehe. Ein solch schwerer Eingriff in die Grundrechte dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn spezielle Gründe vorlägen, argumentiert der Bundesrat. Gemäss dem Bericht ist Haft wegen Wiederholungsgefahr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Lehre nur zulässig, wenn ernsthafte Anhaltspunkte für eine Wiederholung der deliktischen Tätigkeit bestehen. Die hypothetische Möglichkeit der Verübung weiterer Straftaten genügt nicht. Auch reicht die Befürchtung nicht aus, die beschuldigte Person könnte sich in Freiheit ihrer Tat sogar rühmen.
Massnahme Führerscheinentzug
Der Nationalrat hatte ein Postulat von alt Nationalrat Pius Segmüller (CVP, LU) gutgeheissen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Anpassung der Strafprozessordnung zu prüfen. Segmüller begründete sein Anliegen mit der Wiederholungsgefahr.
Der Bundesrat betont im Bericht, dass die Polizei mutmasslichen Tätern sofort vorsorglich den Führerausweis entziehen kann, um die Wiederholungsgefahr zu bannen.
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