Freispruch für Basler Fussballfan

1. Februar 2013

ST.GALLEN. Ein 18jähriger Fan des FC Basel hat erfolgreich Einsprache gegen einen Strafbefehl erhoben. Er hatte ihn erhalten, weil er einen Sicherheitsmann getreten haben soll. Er bestritt den Vorwurf. Das Gericht in St. Gallen gab ihm Recht.

CLAUDIA SCHMID, St. Galler Tagblatt Online

Zur Verhaftung des Basler Fussballfans kam es am 25. August 2012 vor dem Spiel St. Gallen - Basel. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe den Securitasmann, der bei ihm einen Bodycheck machte, mit den Füssen getreten. Der 18-Jährige bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Er habe gar nichts gemacht. Zudem sei er von einem ganz anderen Sicherheitsangestellten kontrolliert worden.

Vor dem Kreisgericht St. Gallen schilderten der Beschuldigte und zwei Männer der Securitas, was sich aus ihrer Sicht während der Eingangskontrolle ins Stadion der AFG Arena zugetragen hat.

Unruhen wegen Pyros

Während er den Basler Fan kontrolliert habe, sei es am Kontrolleingang nebenan zu einem Zwischenfall gekommen. Dort sei ein Anhänger mit Pyros erwischt worden. Darum sei es zu Unruhen gekommen. Er habe dem Beschuldigten gesagt, er solle durch den Eingang ins Stadion gehen. Dieser aber habe sich geweigert und mit den Füssen gegen seine Beine und mit den Knien zwischen die Beine geschlagen. Der Basler widersprach dieser Version. Wegen der Unruhen habe er dem Securitasmann gesagt, er solle ihn beschützen. Er habe nicht durch die Schranke Richtung Stadion gehen wollen, weil dort bereits von anderen randaliert worden sei. Plötzlich sei er von drei Sicherheitsmännern gepackt und der Polizei übergeben worden.

Nach seiner Verhaftung verbrachte er zwei Tage in Untersuchungshaft und erhielt einen Strafbefehl wegen Tätlichkeiten und Landfriedensbruch. Bestraft wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 800 Franken. Zudem erhielt er ein umfassendes Stadionverbot.

Videos als Beweismittel

Dem Gericht lagen zwei Videos vor, die während der Verhandlung mehrmals angeschaut wurden. Die Verteidigerin bemängelte, dass ihr das Filmmaterial trotz mehrmaliger Nachfrage von der St. Galler Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt worden sei. Dies sei eine Behinderung der Verteidigung. Die Aufnahmen zeigten, dass sich ihr Mandant nichts habe zuschulden kommen lassen. Er sei zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen; er habe wegen der Randale weder vor- noch rückwärts ausweichen können. Der Beschuldigte habe bereits kurz nach der Verhaftung gesagt, die Filmaufnahmen würden seine Unschuld beweisen.

Der Einzelrichter sprach den jungen Schweizer von allen Vorwürfen frei. Die Verteidigerin habe zu Recht auf den Videoaufnahmen als Beweismittel beharrt. Obwohl die Bilder nicht alle Details der Vorfälle zeigten, bestätigten sie doch einige Aussagen des Beschuldigten. So sei tatsächlich ein Sicherheitsmann sichtbar, der ihn zum Schutz an den Rand des Geschehens gezogen habe.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch