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Brief von grundrechte.ch an Stadtrat Bern

Bern, den 5. Februar 2008

Ratssekretariat Stadtrat

zuhanden Budget- und Aufsichtskommission BAK

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3000 Bern 8

An die zuständige Aufsichtskommission

Des Grossen Rates Kanton Bern

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3000 Bern 8

Vorkommnisse anlässlich der Kundgebungen gegen das WEF vom 19. und 26. Januar 2008 – Untersuchung polizeilichen Handelns und klare Vorgaben der politisch Verantwortlichen an die Polizei

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bitten Sie höflich, das polizeiliche Handeln anlässlich der oben aufgeführten Kundgebungen vertiefter zu prüfen und zuhanden der Polizeiverantwortlichen klare Vorgaben für die nahe Zukunft zu erlassen.

Aus Sicht des Respekts der Grundrechte sind unseres Erachtens nicht nur die auch von Frau Regierungsstatthalterin Regula Mader konstatierten unzureichenden Bedingungen zu kritisieren, unter denen die 242 am 19. Januar 2008 in Gewahrsam genommenen Personen festgehalten wurden:

  • die Tatsache, dass praktisch keiner der Festgenommenen über den Grund der Festnahme informiert wurde und insbesondere die Minderjährigen keine Gelegenheit hatten, Eltern oder Vertrauenspersonen zu benachrichtigen,

  • die lang anhaltenden Fesselungen mit Kabelbindern, - der entwürdigende Zwang zur Entkleidung, obwohl die rechtliche Voraussetzung dazu, nämlich eine Gefahr für die Sicherheit der anwesenden Polizeibeamtinnen und –beamten, nicht gegeben war,

  • die teilweise über Stunden dauernde Unterbringung in verschmutzten «Freiluftkäfigen» - trotz der kalten Temperaturen,

  • die vielfach nur zögerliche Bewilligung des Gangs zur Toilette, die unzureichende Versorgung mit Essen oder zumindest mit Wasser, - offenkundige Übergriffe wie der Einsatz von Tränengasspray gegen die in der Sammelzelle eingepferchten Personen, das Begiessen mit Wasser, das Fotografieren der Festgenommenen mit persönlichen Handys einzelner Polizisten aus den Büros oder die unterlassene Hilfeleistung gegenüber einem an der Bluterkrankheit leidenden Mann,

  • die Dauer der vorläufigen Festnahme, die bei einem Teil der Betroffenen deutlich die vom Bundesgericht als Obergrenze genannten vier bis sechs Stunden überschritten, etc.

grundrechte.ch begrüsst zwar die Empfehlungen, die Frau Mader in ihrem Bericht vom 29. Januar 2008 dargelegt hat. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass damit allenfalls die Folgen des polizeilichen Einsatzes abgemildert werden können, nicht aber die eigentliche Ursache der Probleme angegangen würde. Diese liegt vielmehr in den offenbar im Voraus geplanten massenhaften Kontrollen, Anhaltungen und präventiven Festnahmen, die die Grundrechte der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit auf unverhältnismässige und inakzeptable Weise einschränken. Die Polizei hat am 19. Januar bereits lange vor dem geplanten Beginn der Demonstrationen Hunderte von vor allem jungen Leuten angehalten, durchsucht und auf die Waisenhaus-Wache gebracht – auch dann, wenn sie sich eindeutig ausweisen konnten.

Zahlreiche der Kontrollierten und Festgenommenen hatten keinerlei Bezug zu den Kundgebungen und nicht die Absicht daran in irgendeiner Weise teilzunehmen. Sie waren aber – sowohl im Bahnhof als auch verteilt auf die ganze Innenstadt – mit polizeilicher Willkür konfrontiert. Es sei daran erinnert, dass das Polizeigesetz Festnahmen zur Personenüberprüfung nur zulässt, wenn die Identität nicht an Ort und Stelle festgestellt werden kann, was bei Personen, die eine Identitätskarte oder einen anderen Ausweis mit sich führen immer möglich ist. Präventive Festnahmen erlaubt das Gesetz nur, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung «erheblicher Straftaten» zu verhindern. Solche waren aber zu keinem Zeitpunkt zu gewärtigen.

Es muss daher politisch und operativ dahingehend auf die Polizei eingewirkt werden, dass auf derartige Massenkontrollen im Vorfeld einer Kundgebung ganz verzichtet wird und polizeiliches Handeln anlässlich von Demonstrationen oder anderen Grossveranstaltungen wieder verhältnismässig und gesetzeskonform zum Tragen kommt.

Es muss u.E. weiter verbindlich sichergestellt werden, dass die Polizei von der Möglichkeit der vorübergehenden Festnahme künftig nur sehr restriktiv Gebrauch macht – nämlich dann, wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat besteht. Nur so kann gewährleistet werden, dass die elementarsten Grundrechte sowohl von der Politik als auch von der Polizei künftig gewahrt werden, so wie es in einem Rechtsstaat eigentlich die Norm sein müsste.

Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Wir danken Ihnen im Voraus sehr für die Entgegennahme und Prüfung unseres Anliegens und verbleiben in Erwartung Ihrer Antwort

mit freundlichen Grüssen

RA Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

 

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