Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch erachten die Antwort der Oberaufsichtskommission (OAK) auf den Antrag auf Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008 als äusserst unbefriedigend.
Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK demnach „unter den besonderen Rahmenbedingungen" als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten, ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist. Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.
Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei.
Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war, wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere werden verharmlosend als Folge logistischer Probleme dargestellt.
Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.
augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen, welche Massnahmen konkret umgesetzt werden, ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird, und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Philipp Meyer, augenauf Bern: 077 413 56 10
Catherine Weber, grundrechte.ch: 031 312 40 30
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